Einsatz von Handy im Ex-Bereich

Besteht beim Einsatz von Handys oder von mobilen Funkgeräten in explosions­gefährdeten Bereichen Explosionsgefahr?

Unter dieser Fragestellung hat die BG Chemie eine Artikel.

In Zone 0 wird der Einsatz von mobilen Funkgeräten ausgeschlossen. In Zone 1 nur mit einer Baumusterprüfung und in Zone 2 eine Bescheinigung des Hersteller, dass die Geräte dort eingesetzt werden können.

Interessant das hier von mobilen Funkgeräten die Rede ist, das kann man natürlich auch auf Feuerwehreinsätze übertragen.

[via twitter@gasmessung]

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