Besteht beim Einsatz von Handys oder von mobilen Funkgeräten in explosionsgefährdeten Bereichen Explosionsgefahr?
Unter dieser Fragestellung hat die BG Chemie eine Artikel.
In Zone 0 wird der Einsatz von mobilen Funkgeräten ausgeschlossen. In Zone 1 nur mit einer Baumusterprüfung und in Zone 2 eine Bescheinigung des Hersteller, dass die Geräte dort eingesetzt werden können.
Interessant das hier von mobilen Funkgeräten die Rede ist, das kann man natürlich auch auf Feuerwehreinsätze übertragen.
[via twitter@gasmessung]