Die MAK-Werte als Grenzwert im Arbeitsschutz wurden durch die AGW-Werte ersetzt. Die AGW-Werte wurden mit Änderungen im Februar 2010 überarbeitet und in der TRGS 900 veröffentlicht.
Auch wenn sowohl MAK und AGW doch in der Gefahrenabwehr verwendet werden, sind sie auf Grund ihrer Definition nicht so gut geeignet.
Besser ist es den ETW und AEGL als Beurteilungsgrundlage zu nehmen.
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