Kontamination und Dekontamination – Teil III

Kontamination und Dekontamination – Teil III

Diesmal steht das Thema ganz im Zeichen der Biogefahren, also der Desinfektion. Doch was ist unter Desinfektion überhaupt zu verstehen? Und was unterscheidet die Desinfektion von der Sterilisation? Die Klärung dieser Fragen folgt sofort; das Deutsche Arzneibuch (DAB) definiert Desinfektion so: Totes oder lebendes Material in einen Zustand versetzen, dass es nicht mehr infizieren kann.

Im Klartext bedeutet das: Von Desinfektion spricht man bei einer Keimreduktion um den Faktor 100.000, d.h. von ursprünglich 100.000 vermehrungsfähigem Mikroorganismen – sogenannte koloniebildende Einheiten (KBE) – überlebt nicht mehr als ein einziger.

Im Unterschied dazu ist die Sterilisation ein Verfahren, bei dem Gegenstände von lebenden Mikroorganismen befreit werden. Dabei wird gefordert, dass der Restgehalt an vermehrungsfähigen Mikroorgansimen in einer Einheit der Sterilisiergutes höchstens 1/1.000.000 KBE beträgt, da rein technisch eine absolute Keimfreiheit nicht zu 100% sichergestellt werden kann.

Für die Feuerwehrpraxis ist im Rahmen der Dekon-Maßnahmen allenfalls die Desinfektion von Bedeutung; die Sterilisation bleibt eine klinische Maßnahme. Bei der Anwendung von Desinfektionsmitteln sind folgende Punkte zu beachten:

  • Nur Desinfektionsmittel verwenden, die für den jeweiligen Einsatzfall (Krankheitserreger) geeignet und zugelassen sind. Im Zweifelsfall Auskunft von Fachleuten einholen (Gesundheitsbehörde, Veterinärbehörde, Desinfektor, Fachberater).
  • Mischungsverhältnis (Konzentration) exakt einhalten – nicht viel hilft viel!
  • Einwirkzeiten beachten
  • Desinfektionsmittel nicht mit anderen Reinigungsmitteln mischen (Unwirksamkeit durch Seifenfehler). Ausnahme: Vermischen ist vom Hersteller ausdrücklich gestattet.
  • Eigenschutz beachten (Lüften/Atemschutz, Ess-, Trink- und Rauchverbot)
  • Einmalhandschuhe aus Latex sind oftmals ungeeignet, da das Material häufig von Desinfektionsmitteln angegriffen wird (erkennbar am Verkleben).

Es dürfen nur Desinfektionsmittel verwendet werden, die von den jeweiligen Fachbehörden und -stellen gelistet sind:

  • Für die reguläre Desinfektion (Routinedesinfektion) Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), des Robert-Koch-Instituts (RKI) oder des Verbundes für angewandte Hygiene (VAH)
  • Bei Seuchen nur die Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI)
  • Bei Tierseuchen Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG)
  • Für den viralen Bereich Liste der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung von Viruserkrankungen (DVV) oder der Gesellschaft für Virologie (GfV)

Die entsprechenden Angaben  sind auf den Verpackungen und Begleitinformationen zu finden.

(Fortsetzung folgt)

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