Kontamination und Dekontamination – Teil IV

Kontamination und Dekontamination – Teil IV

In den alten Feuerwehr-Dienstvorschriften 9/1 und 9/2 (Strahlenschutz) gab es den Begriff des „Kontaminationsnachweisplatzes“, welcher im Zuge der FwDV 500 durch den Ausdruck „Dekon-Platz“ ersetzt und damit auch für B- und C-Lagen übernommen wurde.

Speziell für den A-Bereich hat das Thema Kontaminationsnachweis den Vorteil, dass mittels der verwendeten Messgeräte eine eindeutige Aussage möglich ist, ob eine Kontamination vorhanden ist oder nicht. Für C-Lagen ist dies nur sehr beschränkt – je nach Gefahrstoff – möglich (z.B. über pH-Indikatorpapier); für B-Lagen gibt es gar keine Mess- oder Nachweismittel, die sich vor Ort unkompliziert anwenden lassen und eine sofortige, eindeutige Aussage über Gefahr oder Nichtgefahr zulassen.

Umso wichtiger ist es daher, sich mit dem Kontaminationsnachweis bei Strahlenschutzeinsätzen zu beschäftigen: Die Grenzwerte zur Freigabe kontaminierter Stoffe sind grundsätzlich in der Tabelle 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für alle Radionuklide aufgelistet. Die Anwendung dieser Grenzwerte setzt jedoch eine entsprechende Messtechnik voraus; im einfachsten Fall Kontaminationsmessgeräte mit der Möglichkeit der Nuklideinstellung. Eine Oberflächenkontamination von 10 Bq/cm² bietet z.B. für Calcium-45 die Möglichkeit zur Freigabe (Grenzwert bei 100 Bq/cm²), bei Natrium-22 sieht es schon wieder ganz anders aus; hier liegt der Grenzwert bei 1 Bq/cm². Der Grund für die unterschiedlichen Werte und die daraus resultierende umfangreiche Tabelle in der StrlSchV liegt in der unterschiedlichen Radiotoxizität der einzelnen Nuklide und im Anteil der Gammastrahlung, die beim Zerfall frei wird und hauptsächlich ausschlaggebend für die Erfassung durch Messgeräte ist.

Um hier den Einsatzkräften die Möglichkeit eines unkomplizierten Kontaminationsnachweises an die Hand geben zu können, ist unter Ziffer 2.3.2.3 der FwDV 500 folgendes festgeschrieben: „Grundsätzlich gilt eine Fläche als kontaminiert, wenn die Zählrate des Kontaminationsnachweisgerätes dreimal höher als die vorher gemessene Nullrate ist.“
Für den Einsatz bedeutet dass, das außerhalb der Absperrgrenze vor der Tätigkeit am Dekonplatz die jeweilige Nullrate gemessen werden muss. Idealerweise sollten regelmäßig Nullratenmessungen im eigenen Einsatzbereich stattfinden, damit man einen Eindruck über den vorhandenen Nulleffekt gewinnen kann. Das Ergebnis der Nullratenmessung an der Einsatzstelle kann dann sofort auf Plausbilität geprüft werden, bzw. bei erhöhten Messwerten liegt der Verdacht auf eine Kontaminationsausbreitung nahe.

Die FwDV 500 schreibt unter 2.3.2.3 ebenfalls „Der Dekontaminationserfolg ist durch Messung nachzuweisen.“ Doch was verbirgt sich hinter ‚Dekontaminationserfolg‘?

Dekontaminationserfolg, Dekontaminationsfortschritt oder Dekontaminationsfaktor ist der Quotient aus der Aktivität vor der Dekon und der Aktivität nach der Dekon. Als Einheit für die Aktivität kann hier Becquerel (Bq) verwendet werden, wenn das Messgerät über eine Nuklidvorwahl verfügt und den Messwert in Bq anzeigt, andernfalls Impulse/Sekunde. Wichtig hierbei ist, dass das gleiche Messgerät oder zumindest ein baugleicher Typ mit identischer Einstellung/Programmierung für die Vorher-Nachher-Messung benutzt wird, um hier im wahrsten Sinne des Wortes „saubere Aussagen“ zu erhalten! Bei einer erfolgreichen Dekontamination (gute Bedingungen, wie glatte Oberfläche usw. vorausgesetzt), kann der Dekontaminationsfaktor bei 500 … 2000 liegen.

(Fortsetzung folgt)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert