Warum halten sich Gefahrstoffwolken nicht an Verwaltungsgrenzen?

Warum halten sich Gefahrstoffwolken nicht an Verwaltungsgrenzen?

Zu Recht eine komische Frage. Wie man weiß werden Ausbreitungen von ABC-Gefahrstoffen im Freien nur durch die Metereologie und die Topographie beeinflußt. Verwaltungsgrenzen sind da kein Hindernis. Aber genau aus diesem Grund muss die Frage gestellt werden.

Die Verwaltungsgrenzen führen nämlich immer wieder zu Problemen und Herausforderungen für die Gefahrenabwehr. Ein Großbrand im Nachbarkreis führt nicht selten zu Anrufen bei der eigenen Leitstelle. Auf Grund fehlender Informationen über den Einsatz im Nachbarkreis lassen sich diese Ereignisse nicht dem Großbrand zuordnen und führen somit zu einem Einsatz mit dem Stichwort „Brandgeruch“. Was ist, wenn dies eine Freisetzung von ABC-Gefahrstoffen ist?

Ein Einsatzbeispiel ist der Brand einer Lagerhalle auf dem Gelände einer Düngemittelfabrik in Krefeld. Dazu gibt es eine sehr ausführliche Dokumentation des LANUV NRW. Durch den Brand waren mehrere Kreise und kreisfreie Städte im Messeinsatz im eigenen Gebiet.

Am 11.06.2013 kam es im Gebiet der Stadt Köln zu einem sehr würzigen Geruch. Im Internet wurde dies Phänomen unter dem Namen „Maggikalypse“ bekannt. Ursache war eine Freisetzung in einem Chemiebetrieb in Neuss. Meldung der Feuerwehr Köln zu diesem Einsatz.

Nach einer Freisetzung in den Niederlanden wurden vorsorglich Messungen in Deutschland durchgeführt. Meldung der Feuerwehr Bitburg dazu.

Welche Möglichkeiten sollte man im Verlauf des Einsatzes nutzen?
Der Deutsche Wetterdienst bietet den Gefahrenabwehrbehörden die Möglichkeit, auf die Schadstoffausbreitung im Rahmen von FeWIS zuzugreifen. Diese sollte man nutzen, auch wenn im ersten Moment keine Notwendigkeit gesehen wird, weil die Wolke ja wegzieht. Denn so kann man sehen, wo die Wolke hinzieht und dann lageangepasst handeln.

Gerade bei Kreis- oder gar Länder-übergreifenden Freisetzungen ist eine Koordination unabdingbar. Hier gibt es noch einigen Handlungsbedarf. Auf Ebene der übergeordneten Behörden müssen die Ergebnisse zusammengeführt werden und diese müssen ihre Aufgabe der Koordination wahrnehmen. Nur dann sind die Kreise und kreisfreien Städte handlungsfähig.

Wichtig ist es für jeden betroffen Kreis oder jede betroffene kreisfreie Stadt nach erfolgter Ausbreitungsabschätzung die betroffen Leitstellen in Zugrichtung zu informieren. Dort sollte die Situation auf Grundlage der vorhanden Daten überprüft und bewertet werden. Wichtig ist es, schon in dieser Einsatzphase ABC-Fachberater und Führungskräfte ABC-Messen hinzu zu ziehen. Denn nur sie können qualifizierte Beurteilungen abgeben. Damit lassen sich Pressemitteilungen sowie Informationen für die Öffentlichkeit vorbereiten und man kommt „vor die Lage“ anstatt ihr hinterher zu laufen.

In diesem Zusammenhang sei auf die Publikation „Information der Öffentlichkeit über Strahlenrisiken – Krisenkommunikation für Verantwortliche im Katastrophenschutz“, die für den ABC-Einsatz allgemein und für den A-Einsatz im Speziellen wertvolle Hinweise liefert. Das BBK bietet diese Publikation hier kostenlos als pdf-Datei an.

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