GHS -Teil 2

GHS -Teil 2

Teil 2

Was hat sich geändert?

Im Zuge der Umstellung von den bisher vorhandenen Richtlinien und Regelungen, bezüglich der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, hin zu GHS, kam es zu einigen Veränderungen.

Grundsätzlich unterscheidet man in diesem Zusammenhang jetzt zwischen den physikalischen Gefahren (davon gibt es 16 Stück), den Gesundheitsgefahren (10 verschiedene) und den Umweltgefahren (2 verschiedene), vgl. [1].

Wie bereits in Teil 1 erwähnt, wurden die Einstufungskriterien stark verändert (und endlich einheitlich gestaltet). Als kleines Beispiel für die Folgen dieser verschärften Einstufung kann man die größere Anzahl an Giftstoffen nennen.

Hier ein Beispiel (aus [1]):

EU alt                                                                 GHS

Gesundheitsschädlich                                       Akute Toxizität, Kat. 3

LD50 zwischen 200 und 2000 mg/kg              LD50 zwischen 50 und 300 mg/kg

Es findet nun auch eine stärkere Differenzierung bei der Stärke der Gefahr statt. Dies erreicht man durch die Unterteilung der Gefahrenklassen in verschiedene Kategorien, dabei nimmt die Gefahr von Kategorie 4 (geringes Gefahrenpotenzial) bis Kategorie 1 (hohes Gefahrenpotenzial) zu.

Eine weitere Veränderung ist die Abschaffung der Risikosätze (meist als R-Sätze bezeichnet) und der Sicherheitssätze (so genannte S-Sätze). Sie werden durch die Hazard Statements (H-Sätze) bzw. die Precautionary Statements (P-Sätze) ersetzt, vgl. [1].

Übersetzt man diese Begriffe ins Deutsche, kann man also von Gefahren- und Sicherheitshinweisen sprechen, da aber GHS international ist werden vorwiegend die englischen Begriffe verwendet.

Damit die Nutzung der Hazard Statements und der Precautionary Statements für die Anwender vereinfacht wird, sind in der Verordnung genaue Textbausteine vorgegeben. Jeder dieser Textbausteine hat einen vierstelligen Code.

Der Code gliedert sich bei den Hazard Statements (es sind 71 verschiedene Textbausteine) folgendermaßen auf:

H – für die Hazard Statements

X – Zahl von 2-4 (2 steht für physikalische Gefahren, 3 für Gesundheitsgefahren und 4 für      Umweltgefahren)

Y Y – Fortlaufende Nummerierung je nach Textbaustein

Beispiel: H 221 Entzündbares Gas [1]

Bei den Precautionary Statements (es sind 135 verschiedene Textbausteine) sieht es ähnlich aus, und zwar so:

P – für Precautionary Statements

X – Zahl von 1-5 (1 steht für Allgemein, 2 steht für Vorsorgemaßnahmen, 3 steht für       Empfehlungen, 4 steht für Lagerhinweise, 5 steht für Entsorgung)

YY – Fortlaufende Nummerierung je nach Textbaustein  

Beispiel: P 273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden [1]

Nicht nur die Gefahrensymbole haben sich geändert, sie werden jetzt  durch ein zusätzliches Signalwort ergänzt, dabei steht immer nur eines der beiden Signalwörter (siehe unten) auf dem Etikett bzw. dem Sicherheitsdatenblatt (vgl. [1]).

Der Sinn dieses Signalwortes ist es, dem Nutzer, eine grobe Auskunft über die potenzielle Gefahr des Produktes zu geben.

Es gibt folgende Signalwörter (nach [1]):

  • Gefahr (schwerwiegende Gefahrenkategorie)
  • Achtung (weniger schwerwiegende Gefahrenkategorie)

Physikalische Gefahren

Hier eine Auflistung aller nach GHS differenzierten physikalischen Gefahren (in Rot die „neuen“ nach GHS), vgl. [1]:

  • Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse
  • Entzündbare Gase
  • Entzündbare Aerosole
  • Oxidierende Gase
  • Gase unter Druck
  • Entzündbare Flüssigkeiten
  • Entzündbare Feststoffe
  • Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
  • Pyrophore Flüssigkeiten
  • Pyrophore Feststoffe
  • Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
  • In Berührung mit Wasser bilden sich entzündbare Gase
  • Oxidierende Flüssigkeiten
  • Oxidierende Feststoffe
  • Organische Peroxide
  • Korrosiv gegenüber Metallen

Gesundheitsgefahren

Hier eine Auflistung aller nach GHS differenzierten Gefahren für die menschliche Gesundheit (in Rot die „neuen“ nach GHS), vgl. [1]:

  • Akute Toxizität
  • Ätz-/Reitzwirkung auf die Haut
  • Schwere Augenschädigung/Augenreizung
  • Sensibilisierung derAtemwege oder der Haut
  • Keimzellenmutagenität
  • Karzinogenität
  • Reproduktionstoxizität
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
  • Aspirationsgefahr

Umweltgefahren

Hier eine Auflistung aller nach GHS differenzierten Gefahren für die Umwelt:

  • Gewässergefährdend (akut oder chronisch) [1]

Zusätzlich wurde in der Europäischen Union eine weitere Gefahr für die Umwelt definiert, sie lautet:

  • Ozonschicht schädigend [1]

Quellen

[1] Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008; abgerufen am 06.01.2014

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