TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ wurde überarbeitet und in Teilen neu strukturiert. Gleichzeitig erfolgte ein Abgleich mit dem bestehenden Regelwerk.

Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat diese TRBA verabschiedet und sie ist nun veröffentlicht worden.

Auf der Seite der BAuA kann man die TRBA 250 als pdf-Datei einsehen.

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