neue Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts

neue Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts

Im Zuge der Umsetzung der EU Richtlinie 2013/59/Euratom wurde letztes Jahr bereits das Strahlenschutzgesetz geändert.

Die letzte Änderung des neuen Strahlenschutzgesetzes tritt zum 31.12.2018 in Kraft. Um die neuen Strahlenschutzanforderungen zu konkretisieren, hat das Bundeskabinett am 5. September 2018 eine Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts beschlossen. Wenn der Bundesrat der vom Kabinett beschlossenen Fassung zustimmt soll die Verordnung zeitgleich mit dem Strahlenschutzgesetz am 31. Dezember 2018 in Kraft treten.

Eine Kurzinformation zum verlinkten Volltext liefert die Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums.

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