Der Stückguttransport – das Überraschungspaket im Gefahrguteinsatz

Der Stückguttransport – das Überraschungspaket im Gefahrguteinsatz

Der nachfolgende Blogeintrag dient der Sensibilisierung, welche Gefahrgut-Mengen als Stückgut transportiert werden und welche Probleme bei Einsätzen mit Stückguttransporten auftreten können.

Stückgut sind nicht nur z.B. die handelsüblichen 11 kg Gasflaschen, 5 bis 20 Liter Kanister oder 200 Liter Fässer. Als Stückgut werden auch sogenannte Grossflaschen, Druckgefäße ab 150 bis 3000 Liter Inhalt, und sogenannte Grosspackmittel bis 3 Kubikmeter Fassungsraum für feste und flüssige Stoffe, transportiert. Der maximal zulässige Fassungsraum hängt bei den Grosspackmitteln vom Aggregatszustand und der Verpackungsgruppe des zu transportierenden Gefahrguts und der Beschaffenheit der Verpackung ab. Im ADR Kapitel 1.2.1 Begriffsbestimmungen sind die entsprechenden Vorgaben definiert.

Beförderungseinheiten, die keine Freistellung nach ADR Kapitel 1.1.3 in Anspruch nehmen können,  müssen beim Stückguttransport lediglich vorne und hinten mit einer unbeschrifteten orangefarbenen Tafel gekennzeichnet werden. Auch wenn die Beförderungseinheit in allen Behältern das gleiche Gefahrgut transportiert, müssen Gefahr- und UN-Nummer nicht auf der orangen Warntafel angegeben werden.

Placards (Großzettel) sind beim Stückguttransport nur bei den Gefahrgut-Klassen 1 (ausgenommen Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S) und 7 (ausgenommen freigestellte Versandstücke) vorgeschrieben und bei beiden Klassen an beiden Längsseiten sowie hinten am Fahrzeug anzubringen. Bei allen anderen Gefahrgut-Klassen müssen die Beförderungseinheiten mit Stückgut nur mit der unbeschrifteten orangen Warntafel vorne und hinten gekennzeichnet werden. Ein 40-Tonner kann also voll beladen mit Gefahrgut sein und anhand der Kennzeichnung außen am Fahrzeug sind keine Rückschlüsse auf Art und Menge des Gefahrguts im LKW möglich. Im Einsatzfall ist die größte Schwierigkeit bei Stückguttransporten, so schnell wie möglich herauszufinden, welche Gefahren vom transportierten Gefahrgut ausgehen.

Im günstigsten Fall sind die Ladepapiere im Führerhaus noch zugänglich und lesbar. Dann können Art und Menge der Gefahrgüter aus dem Beförderungspapier entnommen werden. Ist das Beförderungspapier nicht mehr zugänglich (z.B. brennende  Fahrerkabine) oder nicht mehr auffindbar (z.B. nach Verkehrsunfall aus zerstörtem Führerhaus herausgeschleuderte Papiere) kann alternativ z.B. mittels Aufschrift auf dem Fahrzeug und / oder dem Kennzeichen (über die Polizei) beim Beförderer eine Kopie des Beförderungspapiers angefordert werden. Im ungünstigsten Fall ist auf die Schnelle beim Beförderer niemand erreichbar (z.B. Spedition mit Sitz im Ausland). Dann bleibt als letzte Möglichkeit, dass der Erkundungstrupp vor Ort an den einzelnen Versandstücken die Stoffinformationen zusammensammelt. Denn bekanntlich muss jedes Versandstück mit Gefahrgut gemäß den Vorgaben des ADR (mindestens UN-Nummer und zugehörige Gefahrzettel) gekennzeichnet sein. Bei den handelsüblichen Behältnissen können als Stückgut z.B. 60 Kanister a 20 Liter oder 128 Kanister a 5 Liter auf einer Europalette zusammen transportiert werden und selbstverständlich können dabei auf jeder Palette auch unterschiedliche Stoffe stehen. Je nach Beladung kann die Sichtung der kompletten Ladung somit sehr aufwändig werden. Selbst bei großen Transportbehältern können z.B. beim Sattelzug (40-Tonner) immerhin noch 22 IBCs a 1000 Liter geladen sein, die dann der Reihe nach durchgeschaut werden müssten. Zum Öffnen und ggf. Betreten des Laderaums zur Erkundung empfiehlt sich bei unbekannter Ladung als Schutzkleidung Form 2 („leichter“ CSA) mit umluftunabhängigem Atemschutz und das Mitführen eines Ex-Warngeräts.

Beispielhaft ist auf der Internetseite der Spedition F.W. Kobusch aufgelistet, welche Mengen (Anzahl Europaletten, Gewicht Zuladung) mit welchem Transportfahrzeug transportiert werden können. Der 40-Tonner kann z.B. bis zu 25 Tonnen Gefahrgut als Stückgut transportieren! Beim 7,5-Tonner können noch bis zu 3 Tonnen Gefahrgut an Bord sein.

Bei Grosspackmitteln mit mehr als 450 l Inhalt und radioaktiven Stoffen ist die Kennzeichnung (UN-Nummer plus zugehörige Gefahrzettel) auf zwei gegenüberliegenden Seiten vorgeschrieben. Ansonsten ist die Kennzeichnung üblicherweise nur auf einer Seite angebracht und es gilt, im Fall des Falles alle Versandstücke entsprechend allseitig auf das Vorhandensein einer Gefahrgut-Kennzeichnung unter die Lupe zu nehmen.

Wenn mehrere Gefahrgutbehälter mit unterschiedlichen Gefahrstoffen leck geschlagen sind und die austretenden Stoffe miteinander reagieren, ist es je nach beteiligten Chemikalien schwierig bis unmöglich, vorherzusagen, welche Stoffe bei der Reaktion entstehen bzw. entstanden sind. Im ungünstigsten Fall sind hier Messungen und Probenahmen zur Stoffidentifikation erforderlich. Hier haben sich die ATF-Einheiten als Unterstützung im Einsatzfall bestens in der Praxis bewährt und man kann jedem Einsatzleiter nur raten, sich im Falle eines Gefahrgutunfalls bei Bedarf Spezialkräfte an die Einsatzstelle zu holen. Im Hinblick darauf, welche Stoffe überhaupt transportiert werden dürfen, lässt sich so eine Lage jedoch in der Regel zumindest stabilisieren, auch wenn die entstandenen neuen chemischen Verbindungen noch nicht bekannt sind.

One comment

  1. Wie Sie bereits anführen, werden auch Druckgefäße ab 150 bis 3000 Liter Inhalt als Stückgut bezeichnet. Dem Stückguttransport kommt nicht nur bei Gefahrgut eine wichtige Bedeutung zu. Generell sollte man bei unter Druck stehenden Gasflaschen sicherlich eine Standards im Thema Sicherheit beim Transport beachten.

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