sicherer Einsatz von CO2-Feuerlöschern

sicherer Einsatz von CO2-Feuerlöschern

Der Einsatz von CO2-Feuerlöschern in zu kleinen Räumen kann lebensgefährlich sein. Das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ der DGUV hat in einem Projekt mit praktischen Löschversuchen neue Erkenntnisse für kleine und enge Räume, wie z. B. Schaltschrank-, Server-, Lager-, (Aufzug-) Triebwerksräume ermittelt.

Die Ergebnisse sind in die neue DGUV Information 205-034 „Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen“ eingeflossen. In der Information werden die Eigenschaften und Wirkung von Kohlendioxid auf den Menschen erläutert, die Versuchsergebnisse und daraus resultierende Empfehlungen für den sicheren Einsatz von CO2-Feuerlöschern vorgestellt.

Besonders relevant für die Feuerwehr ist Seite 8. Da das freigesetzte CO2 nicht nur den Luftsauerstoff verdrängt ist ein Messgerät mit O2-Sensor nicht ausreichend, um die Gefahr durch das CO2 im Raum beurteilen zu können! Um die Gefahr durch das freigesetzte Kohlendioxid beurteilen zu können, muss die CO2-Konzentration im Raum gemessen werden!
Feuerwehren mit stationären CO2-Löschanlagen in ihrem Ausrückebereich kann man deshalb nur dringend empfehlen, geeignete Messtechnik möglichst im Erstangreifer mitzuführen. Sollte die Feuerwehr zum Freimessen eines engen Raumes nach dem Einsatz eines CO2-Löschers alarmiert werden (wie es übrigens die DGUV den Unternehmen rät), ist ebenfalls die direkte Messung von CO2 (mittels Prüfröhrchen oder passendem Sensor im Mehrgaswarngerät) das Mittel der Wahl.

Ob sich die Empfehlung zur Kennzeichnung zu kleiner Räume auf Seite 17 für den sicheren Einsatz von CO2-Feuerlöschern in den Betrieben durchsetzt oder gar irgendwann noch verbindlich eingeführt wird, bleibt abzuwarten.

PS: Weitere sicherheitstechnische Informationen zu stationären Gaslöschanlagen sind in der DGUV Information 205-026 „Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen“ zu finden.

One comment

  1. Thomas Wichelmann

    Mir stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit die Feuerwehr einen Betriebsbereich freimessen will und sollte. Da das Aufgabe des Unternehmers ist, kann sie Feuerwehr nach meiner Meinung bestenfalls die Messwerte zur Verfügung stellen, die tatsächliche Freigabe muss dann vom Unternehmer kommen.
    Vorausgesetzt von der Einsatzstelle geht keine Gefahr mehr für die Umgebung des Betriebes aus.

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