Kontamination und Dekontamination – Teil IV
In den alten Feuerwehr-Dienstvorschriften 9/1 und 9/2 (Strahlenschutz) gab es den Begriff des „Kontaminationsnachweisplatzes“, welcher im Zuge der FwDV 500 durch den Ausdruck „Dekon-Platz“ ersetzt und damit auch für B- und C-Lagen übernommen wurde.