Neue schriftliche Weisungen im Straßentransport (ADR)

Neue schriftliche Weisungen im Straßentransport (ADR)

Mit der Änderung der Gefahrgutvorschriften im Straßenverkehr (ADR) zum 01.01.2009 rückt auch das Ende der Übergangsfrist von 6 Monaten näher.  Damit wird zum 01. Juli 2009 eine auch für die Feuerwehren sehr wichtige Änderung wirksam: Neue schriftliche Weisungen für die Fahrzeugbesatzung und damit der Wegfall der alten Unfallmerkblätter.

In Kapitel 5.4.3 ADR heißt es dazu u.a.:

Für die Hilfe bei unfallbedingten Notsituationen, die sich während der Beförderung ereignen können, sind in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an leicht zugänglicher Stelle schriftliche Weisungen in der in Unterabschnitt 5.4.3.4 festgelegten Form mitzuführen.

Diese Weisungen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt  der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache (in Sprachen) bereitzustellen, die jedes Mitglied lesen und verstehen kann. Der Beförderer hat darauf zu achten, dass jedes betreffende Mitglied der Fahrzeugbesatzung die Weisungen versteht und in der Lage ist, diese richtig anzuwenden.

Die schriftlichen Weisungen müssen hinsichtlich ihrer Form und ihres Inhalts dem folgenden vierseitigen Muster entsprechen.

Weitere fremdsprachige Muster können auf den Seiten der UNECE heruntergeladen werden.

Was sind nun die Änderungen/Neuerungen und welche Auswirkungen haben diese für die Feuerwehr ?

Neu ist die Anzahl der Ausführungen. Waren nach altem Recht jeweils eine Ausführung in der Sprache des Fahrers, Sprache des Abgangslandes, Sprache der Transitländer und ggf. in der Sprache des Empfängerlandes notwendig, ist nach neuem Recht nur die Ausfertigung(en) in der Sprache der Fahrzeugbesatzung nötig. Hat man also z.B. eine polnisch-russische Fahrzeugbesatzung, so müssen die schriftlichen Weisungen in den Sprachen polnisch und russisch vorhanden sein.

Weitere Neuerung: es gibt keine stoffspezifischen Angaben mehr. Die neuen schriftlichen Weisungen verstehen sich als Sammelanweisung. Es gibt jetzt nur noch eine vierseitige schriftliche Weisung in der für alle Klassen die Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder Notfalls aufgeführt sind. Da sie in Form und Inhalt dem im ADR veröffentlichten Muster entsprechen müssen, sind die schriftlichen Weisungen farbig mitzuführen.

Fazit: nicht in jedem Fall werden die neuen schriftlichen Weisungen für die Feuerwehren und Hilfsorganisationen nutzbar sein, da sie sich ausschließlich an die Fahrzeugbesatzung richten. Nützlich sind die Informationen dennoch, schließlich lassen sich auch Hinweise auf mitgeführte Ausrüstungsgegenstände finden, die dann auch von der Feuerwehr genutzt werden können.

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