Messungen in der Tiefe mit tragbaren Gaswarngeräten
Leider sieht man immer wieder, dass Mehrgaswarngeräte zur Durchführung von Messungen in der Tiefe (z.B. Kanal, Behälter, Schacht, Silo) am Seil hängend in die Tiefe abgelassen werden.
Leider sieht man immer wieder, dass Mehrgaswarngeräte zur Durchführung von Messungen in der Tiefe (z.B. Kanal, Behälter, Schacht, Silo) am Seil hängend in die Tiefe abgelassen werden.
Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die 59. MAK- und BAT-Werte-Liste vorgelegt.
Für die Überwachung von definierten brennbaren Gasen, die einzeln oder in geringer Anzahl auftreten, bleibt der Einsatz von Gaswarngeräten mit stoffspezifischem Nachweis der messtechnischen Funktionsfähigkeit für das(die) ausgewählte(n) Zielgas(e) verpflichtend. Doch wie siehst es aus, wenn das Zielgas nicht bekannt ist?
Mit der Publikationsreihe „Fachbereich AKTUELL“ informieren die Fachbereiche der DGUV über neue Themen und Erkenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
„Einsatzkräfte können während der Brandbekämpfung Brandrauch ausgesetzt sein, der krebserregende Substanzen enthält. Die Aufnahme führt nicht automatisch zu einer Krebserkrankung, erhöht aber das Risiko, an Krebs zu erkranken.“ schreibt der DFV in seiner Pressemitteilung einleitend.
Die Chemische Industrie unterhält mit im Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) gestützt durch ihre Werkfeuerwehren ein beispielhaftes System zur Unterstützung der öffentlichen Gefahrenabwehr. Die Einsatzzahlen der TUIS-Werkfeuerwehren wurden im Rahmen einer Pressekonferenz auf der INTERSCHUTZ 2022 präsentiert. Eine gute Tradition seine Leistungen der letzen Jahr zu zeigen. Denn im Interschutz-Jahr stellen …
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 (FwDV 500) „Einheiten im ABC-Einsatz“ wurde am 16. März 2022 vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) des Arbeitskreises V der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister und -senatoren der Länder genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
Im letzten Teil der Vorstellungsrunde des Sicherheitsdatenblatts werfen wir einen Blick in die noch fehlenden Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts.
Neben Abschnitt 2 liefert der Abschnitt 9 die wichtigsten Informationen für die Beurteilung möglicher Gefahren und der Auswahl der erforderlichen Einsatzmaßnahmen.
Nach der Einführung zum Sicherheitsdatenblatt geht es in den folgenden Blogeinträgen um die Frage: Welche Informationen kann das Sicherheitsdatenblatt im Einsatzfall liefern?