Freimessen durch die Feuerwehr?

Freimessen durch die Feuerwehr?

Immer öfter liest man in Einsatzberichten, dass die Feuerwehr z.B. nach einem Brandeinsatz die betroffenen Räumlichkeiten noch freigemessen hat.

Der Begriff des Freimessens kommt aus dem Arbeitsschutz und wird dort verwendet für die messtechnische Überprüfung der Atmosphäre in einem Raum, ob ein sicheres Arbeiten bzw. ein sicherer Aufenthalt während der Arbeitszeit in diesem Raum möglich ist. Im Arbeitsschutz gibt es dabei für eine Vielzahl an Gefahrstoffen Grenzwerte (siehe TRGS 900, TRGS 910), die jeweils auf eine Arbeitsschicht bezogen sind. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert eingehalten, so ist ein Aufenthalt während der Arbeitszeit im betroffenen Raum ohne weitere Schutzmaßnahmen möglich ohne dass gesundheitsschädliche Auswirkungen zu erwarten sind. Die Referenzperson für die Festlegung des Grenzwerts ist dabei der gesunde Erwachsene.

Für die Freimessung ist ein für die zu erwartenden Gasgefahren und die Atmosphäre des betroffenen Raumes passendes (Mehr)Gaswarngerät (bezüglich der Sensoren bzw. der zu messenden Stoffe, ggf. geeigneter Ex-Schutz-Zulassung, ggf. Eignung für raue Umgebungsbedingungen) auszuwählen. Ist die Feuerwehr vor Ort wirklich fachlich in der Lage, zu beurteilen, welche Schadstoffe freigesetzt wurden und ggf. immer noch werden (z.B. beim Ausgasen kalter Brandstellen), und wie die beim vorgefundenen Szenario relevanten Stoffe gemessen werden können? Wenn ja, welche Grenzwerte können für die Beurteilung der Messergebnisse herangezogen werden, wenn sich Personen länger als eine Arbeitsschicht pro Tag im betroffenen Raum aufhalten? Und wie können insbesondere die Wechselwirkungen mehrerer unterschiedlicher vorhandener Schadstoffe (z.B. im „Brandschadencocktail“) in der Atmosphäre mit betrachtet und bewertet werden? Aus fachlicher Sicht ist das Freimessen – auch nach Bränden – keine Aufgabe der Feuerwehr, sondern entsprechend ausgebildeter und ausgestatteter Fachfirmen.

Wie sieht das Ganze jetzt aus, wenn z.B. in einem Industriebetrieb nur ein Schadstoff ausgetreten ist? Wenn die Feuerwehr zufällig ein passendes Gasmessgerät hat, dann muss der Durchführende der Freimessung die Ausbildung „Fachkundiger zum Freimessen gemäß DGUV Grundsatz 313-002“ haben. Denn es gilt: Wer misst, misst Mist! Der Anwender des Messgeräts muss die Fallstricke bei Freimessungen kennen, die Messung korrekt durchführen, das Ergebnis richtig deuten und korrekt dokumentieren können. Dazu müssen die Freimessenden ausreichend qualifiziert sein. Je nach Messort muss der Freimessende außerdem die betriebsspezifischen Sicherheitsvorschriften und Vorgaben zur Freimessung für das betroffene Objekt kennen.

Fazit: Führt keine Freimessungen durch, wenn Ihr nicht

  • über das erforderliche Fachwissen zur Ermittlung der zu beurteilenden Schadstoffe (inkl. zugehöriger Grenzwerte) und
  • über die nötige Messtechnik zur Messung der zur Beurteilung der Freimessung erforderlichen Schadstoffe und
  • über ausgebildete Fachkundige zum Freimessen

verfügt!

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