Freimessen durch die Feuerwehr?
Immer öfter liest man in Einsatzberichten, dass die Feuerwehr z.B. nach einem Brandeinsatz die betroffenen Räumlichkeiten noch freigemessen hat.
Immer öfter liest man in Einsatzberichten, dass die Feuerwehr z.B. nach einem Brandeinsatz die betroffenen Räumlichkeiten noch freigemessen hat.
Leider sieht man immer wieder, dass Mehrgaswarngeräte zur Durchführung von Messungen in der Tiefe (z.B. Kanal, Behälter, Schacht, Silo) am Seil hängend in die Tiefe abgelassen werden.
Für die Überwachung von definierten brennbaren Gasen, die einzeln oder in geringer Anzahl auftreten, bleibt der Einsatz von Gaswarngeräten mit stoffspezifischem Nachweis der messtechnischen Funktionsfähigkeit für das(die) ausgewählte(n) Zielgas(e) verpflichtend. Doch wie siehst es aus, wenn das Zielgas nicht bekannt ist?