Autor: <span>Markus Held</span>

neue DGUV Fachbereich aktuell zur Verwendung von Gaswarngeräten bei unbekannten Stoffen

Für die Überwachung von definierten brennbaren Gasen, die einzeln oder in geringer Anzahl auftreten, bleibt der Einsatz von Gaswarngeräten mit stoffspezifischem Nachweis der messtechnischen Funktionsfähigkeit für das(die) ausgewählte(n) Zielgas(e) verpflichtend. Doch wie siehst es aus, wenn das Zielgas nicht bekannt ist?