Das Land Hessen hat die Katastrophenschutz-Dienstvorschrift 510 Hessen Ende August veröffentlich. Diese trägt den Titel „Gefahrstoffnachweis und Notfallprobenahme im Katastrophenschutz des Landes Hessen“.
In der KatSDV 510 HE wird detailliert der Gefahrstoffnachweis und die Notfallprobenahme im Land Hessen beschrieben. Dazu werden u.a. bekannt Elemente auf anderen Konzepten verknüpft. Beispiel ist die Lagedarstellung aus dem Messkonzept NRW. Aber auch neue Elemente wie die Vorbereitung mit Messpunkten eingeführt und normiert. Daneben ergänzen diverse Anlagen und Formulare diese Dienstvorschrift.
Nicht nur für hessische Einsatzkräfte stellt diese Dienstvorschrift eine wichtige Veröffentlichung dar. Gerade wenn es keine landeseinheitliche Regelungen gibt, bekommt man in der KatSDV 510 HE gute Anregungen zur Entwicklung eines eigenen Systems.
Zu finden ist die KatSDV 510 HE mit Anlagen und Formularen hier (unter Dienstvorschriften).