Einsatztoleranzwert (ETW)
Seit 2005 findet in Deutschland der Einsatztoleranzwert Verwendung. Der ETW ist direkt für Feuerwehren als Entscheidungshilfe konzipiert wurden, dies ist auch bei der Stoffauswahl erkennbar. Es werden nur Stoffe erfasst, die eine einsatztaktische Relevanz (z. B. häufiges Vorkommen) besitzen, mit einfachen Mitteln nachweisbar sind und von denen bereits eine toxikologische Bewertung vorliegt, vgl. [1].
Insgesamt wurden bisher 44 Stoffe erfasst, welche in der vfdb-Richtlinie 10-01 veröffentlicht wurden. Der ETW orientiert sich an einer vierstündigen Exposition(demnächst werden auch Werte für eine einstündige Stoffeinwirkung aufgenommen, vgl. [7]) einer Einsatzkraft ohne Atemschutz, unterhalb dieses Wertes können akute und chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden (vgl. [1] und [2]). Aufgrund der Analogie und der Bestrebung eines einheitlichen Systems werden die AEGL 2 Werte für eine vier- und bald auch einstündige Exposition als Grundlage der Einsatztoleranzwerte verwendet (siehe auch [1]).
Beispiele:
Ammoniak [1]
110 ppm
Kohlenstoffmonoxid [1]
33 ppm
Schwefelwasserstoff [1]
20 ppm
Emergency Response Planning Guidelines (ERPG)
Die ERPG werden in den USA bei Betrieben zur Störfallvorsorge und Notfallplanung verwendet.
In der Bundesrepublik Deutschland besitzen diese Grenzwerte keinen rechtsgültigen Charakter und dienen lediglich einer groben Einschätzung (vgl. [2]).
Das Ziel dieser Richtwerte liegt im Schutz der Bevölkerung bei einem einmaligen Kontakt (z. B. bei einem Störfall) mit einem chemischen Stoff, dabei beziehen sie sich auf die Stoff-Luftkonzentration bei einstündiger Exposition (vgl. [3]).
Die Stufen gliedern sich wie folgt (sinngemäß nach [3]):
ERPG 1:
Leichte und vorübergehende Auswirkungen auf die Gesundheit sind möglich.
ERPG 2:
Irreversible oder schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit sind nicht zu erwarten, jedoch kann es zu Reizungen der Atemwege und der Augen kommen. Die Fähigkeit Schutzmaßnahmen (z. B. Flucht) zu ergreifen, bleibt uneingeschränkt bestehen.
ERPG 3:
Auswirkungen auf den Gesundheitszustand sind möglich, jedoch nicht lebensbedrohend.
Beispiele
Ammoniak [4]
ERPG 1: 25 ppm ERPG 2: 150 ppm ERPG 3: 750 ppm
Kohlenstoffmonoxid [4]
ERPG 1: 200 ppm ERPG 2: 350 ppm ERPG 3: 500 ppm
Schwefelwasserstoff [4]
ERPG 1: 0,1 ppm ERPG 2: 30 ppm ERPG 3: 100 ppm
Emergency Exposure Indices (EEI)
Die EEI sind eine von der European Centre for Ecotoxicology and Toxicology of Chemicals (ECETOC) vorgeschlagene Beurteilungshilfe von chemischen Stoffen. Bis heute ist es noch nicht zu einer offiziellen Einführung gekommen, siehe [5].
Der Entwurf ähnelt stark dem amerikanischen AEGL Konzept (siehe Beurteilungswerte – Teil 1). Der einzige signifikante Unterschied besteht in der dritten Stufe der EEI, diese schließt zusätzlich zum Tod auch Langzeitschäden vollständig aus (vgl. [5]).
Bei den EEI-Werten muss auch die jeweilige Zeitspanne angegeben werden (Zeitabstände orientieren sich am AEGL-Konzept).
Für die EEI sind bisher nur 2 Beispielstoffe erfasst wurden, welche jedoch keine große Relevanz haben (vgl. [5]).
Temporary Emergency Exposure Limits (TEEL)
Die TEEL-Werte werden aus anderen Grenzwerten, wie z. B. ERPG oder AEGL, abgeleitet.
Dieses Ableitungsverfahren ist relativ ungenau und weist somit ein hohes Fehlerpotenzial auf.
Das Ziel der TEEL-Werte (mehr als 3 000 liegen vor) ist es, eine schnelle Beurteilungsgrundlage zu erhalten, sollten andere Grenzwerte anwendbar sein (z. B. AEGL), sind diese in der Regel vorzuziehen (siehe auch [6]).
Quellen
[1] Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes Referat 10, abgerufen am 11.02.2013
[2] Rönnfeldt, Jens; König, Mario; Lich, Volker; Wiese, Peter: Messtechnik im Feuerwehreinsatz; 2., überarb und erw. Aufl.; Stuttgart 2010; Kohlhammer Verlag: S. 41-47
[3] Emergency Management Issues Special Interest Group: ERPG Definition, abgerufen am 11.02.2013
[4] American Industrial Hygiene Association: ERPG- Werte, abgerufen am 11.02.2013
[5] Umweltbundesamt, abgerufen am 11.02.2013
[6] Office of Response and Restoration, abgerufen am 11.02.2013
[7] www.feuerwehr.de: Bewertung von Schadstoffkonzentrationen erweitert/ Dekontamination im ABC- Einsatz überarbeitet, abgerufen am 02.06.2014