sicheres Vorgehen beim PKW-Brand

sicheres Vorgehen beim PKW-Brand

Der PKW-Brand ist ein Standardeinsatz der Feuerwehr. Da immer mehr Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auf den Straßen unterwegs sind stellt sich die Frage: unterscheidet sich das Vorgehen vom normalen PKW-Brand, wenn ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb brennt?

Am 04.11.2014 entzündete sich ein PKW mit Flüssiggastank an der Rastanlage „Bayrischer Wald“. Noch vor Eintreffen der Feuerwehr explodierte der Gastank und das Fahrzeug brannte vollständig aus. Brennende Trümmerteile waren im Umkreis von 50 Metern rund um den PKW zu finden.

Am 15.08.2014 geriet ein PKW in Rohlstorf nach einem Unfall in Brand. Die Feuerwehr wurde zur Brandbekämpfung alarmiert. Während des Löscheinsatzes explodierte der PKW mit Flüssiggastank. Dabei wurden 10 Feuerwehrleute verletzt, 5 von ihnen schwer.

Die HFUK Nord hat erste Erkenntnisse zum Einsatzablauf in Rohlstorf bekannt gegeben:

Die Polizei entdeckt den bereits in Vollbrand stehenden PKW und alarmiert die Feuerwehr. 15 Minuten nach Alarmierung trifft die Feuerwehr ein und beginnt mit der Brandbekämpfung. Zu diesem Zeitpunkt war nicht mal mehr die Farbe des PKW eindeutig erkennbar, eine Erkundung hinsichtlich der Merkmale eines Gasfahrzeuges war nicht mehr möglich. Da die Kennzeichen unfallbedingt fehlten wäre eine Kennzeichenabfrage ebenfalls nicht möglich gewesen.

2 – 4 Minuten später explodiert der Flüssiggastank (die gesamte Brennzeit wird auf 20 – 25 Minuten geschätzt) ohne Vorwarnung (kein deutlich wahrnehmbares Abblasgeräusch, keine sichtbare meterlange Stichflamme). Aufgrund der Schilderungen der Beteiligten wird von einem BLEVE des Flüssiggastanks ausgegangen. Dazu passen auch die Aussagen der Betroffenen im Gefahrenbereich, dass sie nur eine sehr leichte oder gar keine Druckwelle gespürt haben.

Die Flammen und Hitze des Feuerballs verletzten neun Personen im Umkreis von 15 Metern rund um das brennende Fahrzeug, die keine ausreichende PSA zur Brandbekämpfung trugen. Feuer und Hitze gingen dabei auch unter die Jacke sowie in Ärmel und Beine bei nicht dicht sitzender oder nicht überlappender PSA. Eine komplett mit richtiger PSA zur Brandbekämpfung und Pressluftatmer ausgerüstete Person, die beim Ereignis am nähesten am brennenden Fahrzeug stand, stolperte vermutlich beim Rückzug vor der Stichflamme (Hinweis: der Rückzug ist die einzig richtige Entscheidung, unsere PSA zur Brandbekämpfung ist „nur“ darauf ausgelegt, uns eine sichere Flucht bei einer extremen Brandausbreitung zu ermöglichen) und zog sich dabei eine leichte Verletzung beim Sturz zu, jedoch keine Brandverletzung.

Trümmerteile wurden bis zu 60 Meter weit geschleudert. Ein Kamerad wurde von einem Trümmerteil am Kopf getroffen, hier verhinderte der Feuerwehrhelm eine (bei ungeschütztem Kopf vermutlich schwere) Kopfverletzung.

Unterscheiden sich jetzt solche Einsätze wirklich vom normalen PKW-Brand?

Aus meiner Sicht nicht! Die möglichen Gefahren sind unabhängig von der Art des brennenden PKW beim Brandeinsatz identisch und wer die wichtigsten Grundlagen zum sicheren Vorgehen beim PKW-Brand beachtet ist auch bei brennenden PKWs mit alternativen Antrieben auf der sicheren Seite!

Denn aus der Ausbildung der Feuerwehr zum ABC-Einsatz sollte jeder den Grundsatz kennen: „Jedes Fahrzeug mit Gefahrgutkennzeichnung hat Gefahrgut geladen, jedes Fahrzeug ohne Kennzeichnung kann Gefahrgut geladen haben.“ Neben Gasfahrzeugen können uns Druckgasbehälter z.B. in Form von Gasflaschen (in der Regel in Wohnmobilen, Wohnanhängern, Werkstattwägen) in Fahrzeugen aller Art begegnen. Zudem können z.B. Fahrzeugbatterien, Reifen oder andere mitgeführte Gegenstände (z.B. Spraydosen) explodieren und  (auch brennende) Teile umherschleudern sowie eine Stichflamme oder Druckwelle verursachen.

Achtung: Bei ungünstiger Unfallsituation besteht keine Möglichkeit der Erkennung möglicher Gefahrstoffbehälter im Rahmen der Erkundung, bis das Fahrzeug zerlegt wurde oder der Druckgasbehälter sich bemerkbar macht. Bis zum sicheren Beweis des Gegenteils sollte also vom Schlimmsten bzw. dem Vorhandensein eines Druckgasbehälters ausgegangen werden und solange die Lage nicht unter Kontrolle ist auf ausreichenden Sicherheitsabstand und geeignete PSA im Gefahrenbereich unbedingt geachtet werden!

Die Führungskraft hält während der ersten Erkundung und im weiteren Einsatzverlauf ausreichend Sicherheitsabstand. Nur richtig und vollständig ausgerüstete Feuerwehrangehörige begeben sich in den Gefahrenbereich.

Wegen der möglichen Gefahren (z.B. Stichflamme, umherfliegende brennende Teile) dürfen sich im Gefahrenbereich rund um den brennenden PKW nur Feuerwehrangehörige mit vollständiger PSA zur Brandbekämpfung (geeignete Stiefel, Handschuhe, Überjacke, Überhose, mehrlagige Flammschutzhaube, Helm) unter Atemschutz aufhalten und alle anfallenden Arbeiten, z.B. auch das Sichern des PKW falls nötig, dort erledigen. Die Schutzkleidung muss dabei eng anliegen bzw. dicht sitzen und bei jeder Bewegung eine Überlappung aufweisen.

Der Gefahrenbereich befindet sich beim PKW-Brand 25 Meter rund um das Fahrzeug, der Absperrbereich mindestens 50 Meter (Trümmerflug mindestens 50 m beachten!), falls möglich besser 100 Meter . Hinweis: Bei größeren Fahrzeugen (LKW, Bus) können selbstverständlich größere Sicherheitsabstände erforderlich werden!

Bei der Brandbekämpfung eines Fahrzeuges in Vollbrand ist die Wurfweite des Strahlrohrs auszunutzen. Empfehlenswert ist es, den Löschangriff über die Fahrzeugfront oder das Fahrzeugheck vorzutragen, da die meisten Trümmerteile seitlich davon fliegen. Auf Stichflammen (bei PKW-Gastanks ist bei Ansprechen des Sicherheitsventils mit einer bis zu 5 Meter langen Stichflamme zu rechnen) und Abblasgeräusche achten! Beides kann Hinweise auf vorhandene Gasbehälter und eine mögliche bevorstehende Explosion geben.

Ist das Vorhandensein eines Druckgasbehälters im PKW bekannt oder ersichtlich und der vom Brand beaufschlagte Behälter mit dem Wasserstrahl zu erreichen, so ist dieser mit mindestens 15 Liter die Minute aus sicherer Entfernung ausreichend lang zu kühlen. Wärmebildkamera oder Fernthermometer zur Temperaturüberwachung des Behälters nutzen!

Bei brennenden Druckgasbehältern muss anhand der vorgefundenen Einsatzsituation entschieden werden, ob man den Brand löscht oder den Druckgasbehälter möglichst unter ständiger Kühlung ausbrennen lässt. Nach dem  Löschen der Flamme ist mit einer explosionsartigen Neuentzündung des Gases an heißen Oberflächen des PKWs zu rechnen, deswegen sollte nur in Ausnahmefällen (z.B. Menschenrettung, oder Schutz hochwertiger Güter falls ohne Eigengefährdung möglich) die Gasflamme gelöscht werden.

Neben den körperlichen Schäden sind die psychischen Folgen aller eingesetzten Kräfte bei Einsätzen mit Eigenunfällen nicht zu unterschätzen! Aus diesem Grund sollten die Einsatzgrundsätze bei jedem Einsatz eingehalten werden, um Verletzten in den eigenen Reihen vorzubeugen! Für den Fall des Falles sollte jedoch im Vorfeld organisiert werden, dass bei Bedarf professionelle Hilfe für die Einsatznachbereitung zur Verfügung steht.

 

 

One comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert