Die Corona Pandemie hat in Deutschland vielfältige Auswirkungen auf den Dienstbetrieb der Feuerwehren. Neben zahlreichen Organisatorischer Maßnahmen zum Erhalt der Einsatzbereitschaft erfordert die aktuelle Situation auch eine besondere Beachtung bei der Beurteilung der Gefahren an der Einsatzstelle.
Beim Gefahrenschema „AAAACEEEE“ erlangt dieser Tage das E für Erkrankungen/Verletzungen eine besondere Bedeutung bei der Abwägung der Gefahren für Personen sowie Einsatzkräfte. Vielerorts wurde das Schema über die Jahre schon um ein B für Biologische Gefahren ergänzt.
Egal ob man es über Erkrankungen/Verletzungen oder Biologische Gefahren abarbeitet, die aktuelle Situation erfordert besondere Beachtung zum Schutz der Einsatzkräfte und Zivilpersonen.
Im Folgenden möchten wir für einzelne Einsatzszenarien einige Anregungen und Hinweise geben:
Alarm- und Ausrückeordnung „Corona“
Viele Feuerwehren haben ihre Alarm- und Ausrückeordnung angepasst oder eine spezielle „AAO Corona“ erlassen.
Die Maßnahmen reichen dabei von relativ wenigen Beschränkungen bis hin zu kompletten Umstellungen der gewohnten Abläufe.
Es ist wichtig sicherzustellen, seine Einsatzkräfte nicht unnötig in Gefahr zu bringen und eine Infektion innerhalb der Feuerwehr und somit eine Außerdienststellung wegen Quarantäne Maßnahmen zu verhindern.
Bei allen Corona Schutzmaßnahmen gelten aber trotzdem zu bedenken:
- Menschen haben trotzdem das Recht auf schnelle und fachgerechte Hilfe
- Das Feuer fragt nicht ob wir Corona in Deutschland haben oder nicht. Das Feuer ist genau so aggressiv und tödlich wie sonst auch.
- Die Einsatzgrundsätze, Feuerwehrdienstvorschriften und Grundsätze der Unfallverhütung gelten auch weiterhin.
- Es gibt auch eine Zeit nach Corona, alle Maßnahmen die jetzt getroffen werden, können als Bumerang zurückkommen.
Aus diesem Grund darf insbesondere auf dem Erstausrücker die Staffelstärke nicht unterschritten werden, um Handlungsfähig zu bleiben.
Grundsätzlich ist als Infektionsschutz bei Fahrzeugen mit Gruppenkabine die Staffelbesatzung (6 Feuerwehrleute) und bei Truppfahrzeugen eine Besatzung mit 2 Feuerwehrleuten empfehlenswert.
In wie weit Staffelfahrzeuge zu besetzen sind, ob hier man auf 4 Einsatzkräfte heruntergeht bei voller Staffel bleibt ist nach den örtlichen Gegebenheiten zu entscheiden.
Wichtig ist, dass bei reduzierter Besatzung auch für eine entsprechende Alternative Nachführung von Personal bedacht wird.
Eine Reduzierung von ausrückenden Fahrzeugen bei kleineren Stichworten, z.B. Ölspur, Türöffnung, Feuer klein etc. auf ein Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung, während die Restkräfte in Bereitstellung am Feuerwehrhaus verbleiben ist durchaus sinnvoll.
Eine Entlassung am Feuerwehrhaus, bevor eine qualifizierte Rückmeldung vorliegt mit dem Hinweis „Wenn was ist alarmieren wir neu“ kann zu erheblichen Zeitverzögerungen führen, und ist daher nicht empfehlenswert.
Um eine zeitnahe Rückmeldung zu erhalten, haben viele größere Feuerwehren einen Einsatzleitdienst eingeführt. Also eine Führungskraft, welche einen KdoW, zu Hause hat, um einen Zeitvorteil bei der Erkundung zu erreichen.
Ein Einsatzleitdienst ist allerdings keine Rechtfertigung, um bei den klassischen Fehlalarmen (Brandmeldeanlage, Rauchmelder, unklare Rauchentwicklung) auf eine Alarmierung von weiteren Kräften zu verzichten oder eine nicht arbeitsfähige Einheit (LF unter Staffel) als alleinige Taktische Einheit zu alarmieren. Somit habe ich den gewonnen Zeitvorteil doppelt verspielt.
Viel wichtiger ist es, dass die gewonnen Zeit auch für die Erkundung genutzt wird, um bei Bedarf Sondermaßnahmen einzuleiten.
Infektionsschutzausrüstung
Die Vorhaltung eines Hygieneboards ist in neueren Löschfahrzeugen Normvorgabe. Viele ältere Fahrzeuge wurden ertüchtigt oder zumindest mit einer Hygienebox ausgestattet.
In Vorbereitung wurden viele Fahrzeuge mit einem Infektionsschutzset ausgerüstet, welche aus Mund-Nasenschutzmaske, Einmalhandschuhe sowie mind. Infektionsschutzkittel oder Schutzanzügen besteht. Außerdem gehören Desinfektionsmittel und oftmals auch Schutzbrillen zur Ausstattung.
Diese Materialien sind bei gegebener Gefährdung anzuwenden.
Alarmstichwort „Türnotöffnung“
Seit vielen Jahren steigern sich die Einsatzzahlen zur Türnotöffnung, primär für den Rettungsdienst, aber auch für die Polizei.
Für die Alarm- und Ausrückeordnung empfiehlt sich ein Löschfahrzeug mit Staffelstärke. Falls vorhanden sollte weiterhin die Drehleiter (2 FM) mit ausrücken. Ein Schadensarmer und schneller Zutritt zur Wohnung helfen nicht nur dem Patienten, sondern auch beim Infektionsschutz.
Außerdem ist man so vorbereitet, um bei einer möglichen Tragehilfe, sofort unterstützen zu können.
In vielen Feuerwehren ist der Erstausrücker für Türöffnungen der Rüstwagen. Sieht die normale AAO die Fahrzeuge RW und DLK vor, kann die Staffelstärke durch Ergänzung eines Transportfahrzeuges (ELW oder MTW) erreicht werden, indem jedes Fahrzeug mit 2 Feuerwehrmännern besetzt wird.
Alternativ kann man auch prüfen, ob die Türöffnungswerkzeuge übergangsweise auf dem Löschfahrzeug platziert werden.
Während des eigentlichen Türöffnungsvorgangs ist die Nutzung der normalen Feuerwehr PSA ausreichend. Ist ein Zutritt zur Wohnung für Einsatzkräfte der Feuerwehr erforderlich (Zutritt über Fenster, Unterstützung RD) sollte präventiv die Einsatzkräfte mit Mund-Nasenschutz und Einmal Handschuhen ausgerüstet sein. Über die erforderliche Schutzform sollten sich die Einsatzkräfte Feuerwehr mit dem Rettungsdienst absprechen, dass beide die gleiche Schutzkleidung tragen. Hierbei sind die gewonnen Erkenntnisse aus der Notrufmeldung und der Erkundung beider Einheiten abzustimmen.
Die Anzahl der Einsatzkräfte in der Wohnung ist auf das unbedingt notwendige zu reduzieren. Die Namen und Aufenthaltsdauer sollten hierbei erfasst und dokumentiert werden.
Alarmstichwort „Tragehilfe Rettungsdienst“
Die Unterstützung des Rettungsdienstes in Form von Tragehilfe hat seine Jahren in der häufiger zugenommen. Immer engere Treppenhäuser und eine deutliche höhere Anzahl an Personen mit Übergewicht machen diese Maßnahme erforderlich.
Bei diesen Einsätzen ist die Absprache zwischen dem Einheitsführer und dem Rettungsdienst frühzeitig wichtig. Die Einsatzkräfte kommen hierbei sehr nah mit dem Patienten und anderen Einsatzkräften zusammen. Das Tragen von Einmalhandschuhe stellt inzwischen eine Selbstverständlichkeit dar. Ob eine weitere Infektionsschutzausrüstung erforderlich ist, obliegt der Absprache zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst. Hierbei empfehlen wir die Hinweise des Robert- Koch- Institut zu beachten.
Sollte es der Patientenzustand und die örtlichen Gegebenheiten zu lassen, so sollte die Option: „Transport über ein Hubrettungsfahrzeug“ in Anspruch genommen werden. Hierbei ist die Einschätzung des Patientenzustandes durch den Rettungsdienst entscheidend. Ebenso muss die Anfahrtszeit des Hubrettungsfahrzeuges berücksichtigt werden. Es stellt eine gute Alternative, um den Kontakt der Einsatzkräfte auf ein Minimum zu beschränken, aber der Einsatz sollte im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Mittel erfolgen.
Wichtig ist bei dem Stichwort, dass auch wenn wir möglichst wenige Einsatzkräfte einsetzen wollen, der Arbeits- und Gesundheitsschutz bedacht werden muss. Der Gefährdung für Bandscheibe und Rücken durch falsches Heben bestehen weiterhin, deshalb auf eine ausreichende Anzahl an Einsatzkräften achten. Hierbei sollte beim Besetzen der Fahrzeuge bereits darauf geachtet werden, dass nur körperlich geeignete Kräfte mit ausrücken.
Alarmstichwort „Verkehrsunfälle“
Aufgrund des gesunkenen Verkehrsaufkommens in Folge der Kontaktbeschränkungen hat auch positive Auswirkungen auf das Alarmstichwort „Verkehrsunfälle“. Einige Verkehrsmoderatoren im Radio scherzen schon, dass sie Kurzarbeit beantragen müssen, da die Verkehrsmeldungen zurückgegangen sind.
Allerdings passieren trotzdem immer wieder Unfälle, die den Einsatz der Feuerwehr erfordern. Hierbei gilt es auch Schutzmaßnahmen zu beachten.
Dass man bei einem Verkehrsunfall mit Covid 19 Patienten zu tun hat, ist nicht ausgeschlossen. In der Regel muss man hier, wie bei allen Einsätzen auf der Basis arbeiten „Es ist nicht ausgeschlossen, dass jemand infiziert ist.“
Ein Einsatz mit einem positiv getesteten Patienten, der aus der Quarantäne geflohen ist, wie kürzlich auf der B87 bei Müllrose, wird eine Ausnahme darstellen.
Das Personal, welches direkt am Fahrzeug arbeitet, insbesondere der innere Retter, sollten sich mit Schutzmasken ausrüsten. Nicht nur als Infektionsschutz, sondern auch als Schutz vor Glasstaub beim Zersägen der Frontscheibe. Das Tragen von Einmalhandschuhen unter den Einsatzhandschuhen sollte inzwischen eine Selbstverständlichkeit darstellen.
Das Ordnen der Einsatzstelle findet besonders Bedeutung. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Einsatzgrundsatz „Am Fahrzeug befindet sich nur, wer gebraucht wird“, unbedingt auch eingehalten wird.
Bei allen rückwärtigen Einsatzkräften ist die Abstandsregelung von 1,5 Metern zu beachten. Eine Rudelbildung von Einsatzkräften in Bereitstellung ist zu vermeiden.
Ob für die Rettung des Fahrers aus dem Fahrzeug, z.B. beim Überheben auf ein Spineboard, die Einsatzkräfte vorsorglich mit Infektionsschutzkleidung auszurüsten sind, erfolgt in Absprache zwischen Einsatzleiter Feuerwehr und Rettungsdienst. Im Zweifelsfall verweisen wir hier auf die Hinweise des RKI.
ABC-Einsätze
Bei Standard – Gefahrguteinsätzen hat Covid 19 nur wenig Auswirkungen.
Die Ordnung des Raumes unter Einhaltung der Abstandsregeln hat besondere Beachtung bei den Führungskräften.
Wichtig ist bei der Einsatzplanung keine Überlastung der Einsatzkräfte, durch einen zu stark reduzierten Personalansatz. Lieber das Personal regalmäßig ablösen lassen.
In einigen Kommunen ist es vorgekommen, dass Dekon-Einheiten der Feuerwehr zum Einsatz kamen, um in Dienstgebäude eine Oberflächendesinfektion vorzunehmen, nachdem es dort einen Covid-19 Fall gab. Hier ist wichtig, dass die normale Ausbildung von Einsatzkräften nur selten diesen Themenbereich umfasst. Deshalb ist die Abwägung eines solches Einsatzes sehr sorgfältig zu treffen. In jedem Fall sollte eine Fachkundige Person, z.B. ein erfahrener Desinfektor des Rettungsdiensts, vor Ort sein, um die Einsatzkräfte anzuleiten.
First Responder Einsätze
Bei einem First Responder Einsatz ist die Zahl der Einsatzkräfte so gering wie möglich zu halten. Auf eine Nutzung von Privatfahrzeugen sollte verzichtet werden.
Für die Schutzmaßnahmen der Einsatzkräfte sind die RKI Richtlinien zu beachten und mit dem örtlichen Rettungsdienst abzustimmen. Einheitlichkeit schafft hier das Vertrauen der Patienten.
Eine grundsätzliche Aussetzung der First Responder ist nicht ratsam, der gewonnen Vorteil bei einer Reanimation ist auch weiterhin hilfreich beim Retten von Menschenleben. Stattdessen sollte viel mehr drauf geachtet werden, dass bei einem zeitgleichen Eintreffen von First Responder und Rettungsdienst, eine Kräftereduzierung erfolgt.
Alarmstichwort „ Auslösung Brandmeldeanlage/Rauchwarnmelder“
Die klassischen Stichworte „Auslösung Brandmeldeanlage“ und „Auslösung Rauchwarnmelder“, wo fast jeder Feuerwehrangehörige unmittelbar an einen Fehlalarm denken muss.
Doch diese Assoziation darf weder im normalen Einsatzdienst, als auch zu Corona Zeiten, es automatisch als Fehlalarm abzutun und nicht ernst zu nehmen.
Die Zeiten, dass bei einem solchen Stichwort, nur ein KdoW zur Erkundung fährt, sind inzwischen vorbei und dürfen durch Corona kein Comeback erhalten.
Mindestens eine vollwertige Staffel mit einem Löschfahrzeug muss zu solchen Stichworten ausrücken. Je nach örtlichen Bedingungen kann auf das ausrücken weiterer Fahrzeuge verzichtet werden, sofern diese Funkbesetzt am Standort verbleiben, bis zu einer klaren Rückmeldung.
Es ist empfehlenswert, dass mit mehreren Fahrzeugen mindestens eine vollwertige Gruppe, besser der Standard Zug. Handelt es sich um ein bestätigtes Feuer, so muss innerhalb kürzester Zeit gehandelt werden, um größeren Personenschaden abzuwenden.
Da es sich bei vielen Schwerpunktobjekten mit Brandmeldeanlagen um Objekte mit einer hohen Anzahl von Personen der Covid-Risikogruppe, z.B. Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser usw., handelt, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.
Deshalb sollte auch zur Erkundung durch den Gruppenführer, auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen der Einrichtungen geachtet werden. Das Anlegen von Einmal Handschuhen und Mundschutz stellt hierbei keinen nennenswerten Zeitverzug dar.
Entsprechende Beachtung muss das Thema auch bei einer möglichen Evakuierung finden.
Alarmstichwort „Feuer Gebäude“
Der klassische Zimmer- oder Wohnungsbrand hat trotz Corona Krise nichts an seiner Intensität verloren. Stattdessen stellt er eine besondere Gefahr dar. Durch die Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von zahlreichen Einrichtungen (Schulen, Hotels und Geschäften) sowie Arbeitern im Home Office ist die Personengefährdung oftmals höher als an normalen Tagen.
Zwar wird es die Ausnahme sein, aber so wird es auch Wohnungen von Hamsterkäufern geben, die eine erhebliche Bevorratung an brennbaren Materialien (Toilettenpapier, Desinfektionsmittel) in nicht haushaltsüblichen Mengen beherbergen. Haben diese Personen auch den möglichen Ausfall von Strom bedacht, besteht auch die Gefahr von Gasflaschen und Gaskartuschen in den Wohnungen.
Diese potenzielle Gefahr gilt es zu berücksichtigen, aber wird im Normalfall eine Ausnahmeerscheinung bleiben.
Viel größer stellt die Gefahr dar, bei einem Einsatz, dass Personen aus der häuslichen Quarantäne zu evakuieren sind. Hier besteht die Gefahr, dass Personen, aufgrund der angedrohten Strafen bei Verstoß gegen die Quarantäne, sich weigern die Wohnung zu verlassen. Dieser psychologische Effekt, dass die Angst vor Strafe höher bewertet wird, als die reale Gefahr durch Feuer und Rauch, ist durchaus denkbar. Im Schlimmsten Fall besteht die Gefahr, dass Personen sich körperlich wehren, und dabei es zu Kleinunfällen, etwas dem verrutschen des Atemanschlusses kommen kann. Hier muss der vorgehende Trupp besonders beruhigend einwirken.
Auch besteht die Möglichkeit, dass die Personen in der Situation vergessen, die Einsatzkräfte auf die Umstände hinzuweisen. Hier muss dann im Nachgang die Erfassung der betroffenen Einsatzkräfte und Zivilpersonen erfolgen.
Wichtig ist, dass die Abarbeitung eines solchen Einsatzes unter den standardisierten Richtlinien erfolgt. Grundsätze, wie kein Vorgehen ohne Sicherheitstrupp, dürfen nicht Opfer einer übertriebenen Corona Fürsorge werden.
Evakuierung
Ist es bei einem Einsatz erforderlich, eines oder mehrere Gebäude zu evakuieren, so müssen in der aktuellen Situation besondere Maßnahmen ergriffen werden.
Bereits vor Beginn der Evakuierung sollte in Erfahrung gebracht werden, ob Covid-19 Patienten oder Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne sich unter den evakuierten befinden.
Es ist darauf zu achten, dass im Falle einer positiven Rückmeldung diese Personen gesondert betreut und behandelt werden. Insbesondere für die Anzahl der vor Ort befindlichen Rettungsmittel stellt dies eine Bedeutung dar.
Während sonst die Hausbewohner oftmals in einen Bus der örtlichen Verkehrsbetriebe untergebracht werden, ist nun nach Alternativen zu prüfen. Der Sicherheitsabstand in solchen Bussen sollte, auch ohne Covid-19 Verdacht, berücksichtigt werden. Nach Möglichkeit sollten hier auch mehrere Busse eingesetzt werden.
Sollte es positive Rückmeldung geben, so sind diese Personen besonders zu separieren. Hierfür können beispielsweise Mannschaftstransportfahrzeuge genutzt werden. Um eine Kontamination zu vermeiden, sollte man beispielsweise im Vorfeld Sitzpolstern mit abwaschbaren Überzügen abdecken. Als Schnelllösung kann man hier auch Müllsäcke als Überzug nutzen. Diese Maßnahme erleichtert die Desinfektion nach dem Einsatz.
Eine Alternative stellt die Nutzung von Schnelleinsatzzelten zur Personenbetreuung dar. Um einen ausreichenden Abstand zur gewährleisten, sollten mehrere Zelte zum Einsatz kommen. Hier empfiehlt es sich frühzeitig entsprechende Einsatzmittel, wie GW/Dekon P, Fahrzeuge aus der MANV Komponente, anzufordern.
Während Einsatzkräfte bei der Betreuung der Evakuierten mit Einmalhandschuhen und Mund-Nasenschutz tragen sollten, ist es nicht empfehlenswert die Evakuierten zu zwingen eine Maske aufzusetzen. Viele befinden sich in einer Ausnahmesituation mit einer ohnehin erhöhten Atemfrequenz und tolerieren dann den Mundschutz nicht. Hier ist auf freiwilliger Basis zu arbeiten. Ein Zwang kann medizinisch die Folgen verstärken. Das beruhigende Einwirken auf die Personen ist in dem Fall von höchster Bedeutung.
Die Dokumentation und Erfassung aller Evakuierten und die Kontaktpersonen bei einem Aufenthalt in einem Zelt/Bus zu erfassen.
Je nach örtlichen Möglichkeiten empfiehlt es sich, eine Abfrage der Leitstelle beim Gesundheitsamt (soweit Nachts/Wochenende besetzt) zu machen, ob sich an der gemeldeten Einsatzstelle Personen in Quarantäne befinden.
Großeinsätze
Auch zu Corona Zeiten werden uns größere Einsätze nicht verschonen.
Hierbei müssen die Führungskräfte rechtzeitig den Punkt erkennen, wo man von Corona AAO auf Normalbetrieb umschalten muss, weil ein größerer Kräfteansatz erforderlich ist.
Maßnahmen wie „Grundsätzlich rückt der MTW nicht aus“, sind dann zu lockern, da das Personal erforderlich ist.
Natürlich sollte man abwägen, welche Kräfte und Mittel effektiv erforderlich sind. Hier kann man beispielsweise verkürzte Einsatzzeiten einplanen und Feuerwehren nach 2 Stunden austauschen oder durch Personal aus eigenen Gruppen austauschen.
Auf die Einrichtung von Bereitstellungsräumen sollte nicht verzichtet werden. Zum einen handelt es sich hierbei um ein wichtiges taktisches Mittel in der Einsatzorganisation, zum anderen sind Reservekräfte für plötzliche Lageänderungen schnell erforderlich. Die Anzahl ist allerdings kritisch zu prüfen. Ebenso ob bei Anforderung einzelner Komponenten wie z.B. Wasserförderungseinheit zusätzliche Begleitfahrzeuge mitkommen müssen.
Wichtig ist es, den Einsatzkräften auch hier bewusst zu machen, dass die Abstandsregel gilt. Außerdem sollte der Kontakt der Kräfte verschiedener Einheiten in diesem Bereich vermieden werden, um eine mögliche Kontaminationsverschleppung zu verhindern.
In vielen Städten wird bei längeren Einsätzen der Berufsfeuerwehr die Besetzung von Feuerwachen (oder Gerätehäusern der FF) durch Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr veranlasst, um den Stadtschutz sicherzustellen. Diese Maßnahme dient u.a. zur Abdeckung der Hilfsfristen im Einsatzbereich. Diese Maßnahmen sind weiterhin durchzuführen, denn der Bürger hat ein Anrecht auf ausreichenden Schutz.
Die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren haben dann darauf zu achten, dass nicht mehr Einsatzkräfte wie unbedingt notwendig anwesend sind und die Abstandsregeln nicht nur für Fotos eingehalten werden, sondern dauerhaft.
„Ohne Mampf kein Kampf“, das gilt auch weiterhin. Ist es bei einem Einsatz erforderlich, eine Verpflegungsstelle aufzubauen, so sollte sie an die geänderten Bedingungen angepasst werden.
An der Ausgabestelle sollten mit Flatterband oder ähnlichen Markierungen für die anstehenden Kameraden zur Einhaltung der Abstandsregel kenntlich gemacht werden. Analog zur Kennzeichnung in Supermärkten oder ähnlichem.
Auch bei der Aufstellung von Tischen ist der Abstand zu beachten, beispielsweise sollten Bierzeltgarnituren nur mit einer Bank und nicht mit 2 besetzt werden. Allerdings ist die erforderliche Anzahl an Tischen zu erhöhen.
Natürlich ist die Bereitstellung von Reinigungsmöglichkeiten und Desinfektionsmittel selbstverständlich. Dieser sollte ohnehin Standard an solchen Plätzen sein.
Nach dem Einsatz
Nach einem Einsatz ist die Dokumentation und Erfassung der Einsatzkräfte aktuell wichtiger denn je. Insbesondere sollte auch der Punkt „Patientenkontakt“ bei jeder Einsatzkraft vermerkt werden. Die angewandten Schutzmaßnahmen müssen im Einsatzbericht mit erfasst werden.
Unabhängig vom Einsatzgeschehen ist auch eine aktuelle Telefonliste zu pflegen.
Nach jedem Einsatz sollte eine Reinigung des Fahrzeuginnenraums sowie gebrauchter Materialien erfolgen. Aktuell ist darauf zu achten, dass hierbei auch ein desinfizierendes Reinigungsmittel Anwendung findet.
Die Reinigung der Persönlichen Schutzausrüstung sollte insbesondere nach Patientenkontakt, unabhängig von sichtbaren Verschmutzungen, erfolgen.
Die persönliche Hygiene, insbesondere das gründliche Händewaschen, sollte selbstverständlich für alle Einsatzkräfte sein.
Wichtig ist die offene und ehrliche Kommunikation zwischen Führungskräften- und Mannschaften bei dem Thema Coronaprävention. Führungsstil Feldmarschall ist ebenso unangebracht wie Führungsstil „Das haben wir schon immer so gemacht.“
Ebenso erfordert es eine offene und sachliche Kommunikation, um die Bedeutung der Maßnahmen näher zu bringen.