begaste Container

begaste Container

Im EU-OSHA Diskussionspapier zum Umgang mit begasten Containern wurde berichtet, dass von wenigen Ausnahmen abgesehen die begasten Container nicht als begast oder chemisch behandelt gekennzeichnet waren. Beim Umgang mit Containern aus Übersee ist somit generell Vorsicht geboten.

Achtet bei Containern aus Übersee also immer auf Anzeichen, die auf eine Begasung hindeuten! Tragt im Zweifel umluftunabhängigen Atemschutz beim Öffnen und Betreten möglicherweise begaster Container. Weitere Informationen zu begasten Containern findet Ihr bei Interesse z.B. in folgenden Fachveröffentlichungen:

Informationen zum Regelwerk sowie der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Gefahren und erforderlichen Schutzmaßnahmen liefert die DGUV Information 208-051Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern“ (v.a. für alle, die auch beruflich mit begasten Containern zu tun haben).

Fachliche Informationen zur messtechnischen Überprüfung von Frachtcontainern stellt das IFA bereit.

Die Bezirksregierung Detmold stellt eine Informationsschrift zu den Gesundheitsgefahren beim Öffnen begaster Container bereit. In dieser sind auch ein paar Abbildungen enthalten mit typischen Erkennungsmerkmalen begaster Frachtcontainer.

Des Weiteren stellt der Fachausschuss „Ladungssicherung von Gefahrgut“ des Königsberger Ladungssicherungskreis e.V. u.a. im Dokument „03 – begaste Einheiten“ einen Überblick über das Vorschriftenwerk und die Begasungsmittel und im Dokument „04 – begaste Einheiten – Praxisbeispiele“ Bilder von nicht gekennzeichnete begasten Containern zur Verfügung, die bei Kontrollen zufällig entdeckt wurden.

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