Kontamination und Dekontamination – Teil I

Kontamination und Dekontamination – Teil I

Kontamination ist die Verunreinigung der Oberflächen von Lebewesen, des Bodens, von Gewässern und Gegenständen mit ABC-Gefahrstoffen. – so lautet die kurze, aber einprägsame Definition in der FwDV 500, Kapitel 1.1. Doch was sich hinter dieser „Verunreinigung“ genau verbirgt, soll hier näher erläutert werden.

Gemäß FwDV 500 ist der Begriff der Kontamination nur zutreffend, wenn es sich um A-, B- oder C-Gefahrstoffe handelt. Bei allen anderen einsatztypischen Verschmutzungen sollte daher niemand auf die Idee kommen, gleich einen GW-Dekon P kommen zu lassen! Durch Erdreich verschmutzte Stiefel und andere Ausrüstungsgegenstände, die nach einem VU mit eingeklemmter Person anfallen, weil das Unfallfahrzeug auf einem Acker neben der Straße zum Stillstand gekommen ist, machen also keine Dekontamination, sondern eine übliche Reinigung mit Wasser usw. erforderlich. Bei Brandeinsätzen kann es hingegen schon ganz anders aussehen. Ich möchte lieber nicht wissen, bei wievielen Feuerwehren die getragene Schutzkleidung nach Brandeinsätzen wieder im Spind verstaut wird, anstatt gründlich gereinigt zu werden. Und hier meine ich nicht die Flammschutzkleidung, die wegen Verschmutzung durch Ruß eher einen Waschgang spendiert bekommt, als der normale Feuerwehr-Schutzanzug, der unter der Flammschutzkleidung bzw. für Nachlösch- und Aufräumarbeiten getragen wird …
Doch zurück zum eigentlichen Thema; bei der Kontamination werden grundsätzlich zwei Formen unterschieden:

festhaftende Kontamination
Hierbei handelt es sich um Kontaminationen, die bei üblicher Beanspruchung nicht übertragbar sind. Das erschwert zwar die Dekon, verhindert aber andererseits auch eine Kontaminationsverschleppung, da der Gefahrstoff nicht durch Wind oder mechanische Beanspruchung weitergetragen wird. Als Beispiel sind hier Flüssigkeiten zu nennen, die in poröse oder saugfähige Stoffe eindringen. Unbehandeltes Holz oder Teppichboden gehören dazu und sind daher weder im Laborbereich noch im medizinischen Umfeld zu finden.

nicht-festhaftende Kontamination
Diese Form der Kontamination ist durch übliche Beanspruchung des Materials übertragbar. Das erleichtert bzw. ermöglicht die Dekon, erfordert jedoch auch das Berücksichtigen einer Kontaminationsverschleppung! Nicht-festhaftende Kontaminationen finden sich auf allen glatten Oberflächen, sofern es sich nicht um korrosive Gefahrstoffe handelt, die das Material schädigen und damit das Eindringen des Gefahrstoffes ermöglichen. Die FwDV 500 fordert daher: Eine Kontamination ist zu vermeiden, zumindest ist sie so gering wie möglich zu halten. Eine Kontaminationsverschleppung ist zu verhindern.

Rekontamination
ist die erneute Kontamination nach erfolgter Dekon bsw. Desinfektion. Ein klassisches Beispiel für eine Kontaminationsverschleppung, die auf jeden Fall vermieden werden sollte (s.o.).

(Fortsetzung folgt)

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