Human-Biomonitoring

Human-Biomonitoring

Das Instrument des Human-Biomonitoring ist aus der Arbeits- und Umweltmedizin schon seit Jahren bekannt. Es wir eingesetzt um die Konzentration der internen Exposition der aufgenommen schädlichen Substanzen abzuschätzen. Dazu werden Parameter in menschlichen Körperflüssigkeiten und Körpergewebe zur Bewertung herangezogen.

Und was hat das jetzt mit der Gefahrenabwehr zu tun?

Im Rahmen der Meldeverpflichtung nach Chemikaliengesetz wird das Human-Biomonitoring als Verfahren erwähnt.

Der Einsatz in Bad Münder 2002 (Bericht), bei dem Epichlorhydrin bei einem Eisenbahnunfall freigesetzt wurde. Dieser Einsatz führt leider sehr deutlich vor Augen wie wichtig das Thema Human-Biomonitoring für Bevölkerung und Einsatzkräfte werden kann.

Durch die Kommission Human-Biomonitoring des Umweltbundesamtes werden die Beurteilungswerte zum Human-Biomonitoring und grundsätzliche Fragen beraten. Die Bewertung erfolgt aber meist mit dem Fokus Arbeits- und Umweltmedizin.

Bevölkerungsschutz und Gefahrenabwehr liegen also nicht im Fokus der betrachteten Szenarien. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) möchte mit dem Forschungsvorhaben „Evaluierung von Humanbiomonitoring-Methoden und von biologischen Grenzwerten für den Bevölkerungsschutz“ diese Lücke schließen.

Ein wichtiger Hinweis steht auch in der SKK-DV 500 (Seite 12):

Einsatzkräfte müssen darüber informiert werden, dass im Erkrankungsfall die Beweislast beim Versicherten liegt, daher muss eine Einsatzkraft auf eine Untersuchung bestehen. Eine Handreichung mit dem Arbeitstitel „Humanbiomonitoring für Einsatzkräfte“ wird derzeit im Rahmen eines Forschungsvorhabens des BBK erstellt.

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