Wie erkennt man nicht gekennzeichnete ABC-Gefahren?

Wie erkennt man nicht gekennzeichnete ABC-Gefahren?

Wie die Einsatz-Erfahrung zeigt, sollte man immer auf gefährliche Stoffe und Güter achten!
Dies ist jedoch leichter gesagt als getan, da viele gefährliche Stoffe leider überhaupt nicht gekennzeichnet sind.

Beispiele für nicht gekennzeichnete Gefahrstoffe:
Brandrauch, Gasheizungen, Gefahrstoffe in Produktionsabläufen (in der Regel wird z.B. der Stoff erst abgefüllt, dann innerbetrieblich in den Versandbereich transportiert und das Behältnis erst kurz vor dem Versand mit den notwendigen Kennzeichnungen versehen), Unrat in Wohnungen (B-Gefahr), begaste Container, (Faul)Gase in Schächten/Kanälen/Silos

Wie kann man das Vorhandensein nicht gekennzeichneter Gefahrstoffe im Rahmen der Erkundung feststellen?

1. Informationen von Personen einholen!
Mögliche Fragen wären z.B. welche Heizungsanlage hat das Gebäude, was wird im betroffenen Bereich des Gebäudes gelagert, was wurde in dem beschädigten Behälter transportiert

2. Vorgefundene Lage beurteilen!
Sowohl bei gekennzeichneten, als auch bei nicht gekennzeichneten Stoffen weisen
– auffälliger Geruch
– auffällige Färbungen
– auffällige Geschmackswahrnehmungen
auf das Vorhandensein von Gefahrstoffen in der Luft hin. Wenn einer der Punkte deutlich wahrgenommen werden kann, sollte der eigene Standort überdacht werden. Vor allem der Geruch kann meist nur wahrgenommen werden, solang der Stoff eine ungefährliche Konzentration hat. Viele Chemikalien betäuben die Geruchsrezeptoren, sobald sie in einer gefährlichen Konzentration vorliegen, so dass man sie nicht mehr über den Geruch wahrnehmen kann.
Achtung: Bei Standortwechsel an Dekontamination von Fahrzeugen und Einsatzkräften denken. Vorher darf der Gefahrenbereich nicht verlassen werden!
Meist muss das Fahrzeug zurückgelassen werden!

Weitere Hinweise auf das Vorhandensein gefährlicher Stoffe und Güter sind:
– eine Ansammlung toter oder kranker Tiere
– Veränderungen der Umwelt (z.B. Verfärbungen von Wasser oder Pflanzen)
– eine bewusstlose Person in oder bei Schächten, Silos, Containern oder Tanks
– eine Ansammlung bewusstloser Personen im Freien oder in Gebäuden
– eine Ansammlung von Personen mit ähnlichen Beschwerden, die auf einen ABC-Stoff hinweisen
Im Zweifelsfall immer von einem ABC-Einsatz ausgehen, bis das Gegenteil nachgewiesen werden konnte!

Bei der Feuerwehr wird die Kontamination der Schutzkleidung bei der Brandbekämpfung unter Atemschutz von fast allen Einsatzkräften sehr unterschätzt!
Dies belegen Einsätze aus der Vergangenheit. 1995 wurden z.B. in Heiligenhafen 120 Feuerwehrleute verletzt, weil sie die aus ihrer Kleidung aufsteigenden giftigen Dämpfe eingeatmet haben. 2008 aus demselben Grund der Großteil der 46 verletzten Feuerwehrleute in Timmendorfer Strand (Artikel).
Bei rauchendem oder brennendem Gefahrgut muss die Überjacke bzw. die Schutzkleidung unbedingt vor dem Ablegen des Atemschutzes ausgezogen und als kontaminiertes Material verpackt werden!
Es wird generell bei jedem Brandeinsatz empfohlen, die Überjacke vor dem abschließen des Lungenautomaten auszuziehen, da in der Regel nicht von Anfang an bekannt ist, welche Stoffe verbrennen bzw. welche Giftstoffe der Rauch enthält, die sich in der Kleidung festsetzen und später ausgasen!

One comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert