FwDV 500 – Einsatzmaßnahmen

FwDV 500 – Einsatzmaßnahmen

Einsatzmaßnahmen werden in den Rahmenvorschriften nicht einzeln festgelegt, sondern es wird nur der Rahmen gesetzt. Das Ziel wird in der FwDv 500 so formuliert:

Ein wesentliches Ziel der Einsatzmaßnahmen nach der Menschenrettung muss es sein, Freisetzung und Ausbreitung mit geeigneten Mitteln zu verhindern.

Die erste Einsatzmaßnahme ist die Fahrzeugaufstellung. Das Fahrzeug soll dabei einsatzfähig und ungefährdet bleiben und einen Sicherheitsabstand bei unklaren Lagen von mindestens 50 Metern  einhalten. Daneben muss die Windrichtung und die Topographie der Einsatzstelle beachtet werden. Wichtig ist auch die Festlegung, dass im Gefahrenbereich stehende Fahrzeuge als kontaminiert gelten. Jedenfalls bis zum Nachweis der Kontaminationsfreiheit. Sie dürfen den Gefahrenbereich nicht verlassen.

Erstmaßnahmen sind der zweite Punkt, diese sind nach der GAMS-Regel durchzuführen.

Der dritte Punkt sind Ergänzende Maßnahmen. Diese sollen, wie der Begriff schon sagt, die Erstmaßnahmen ergänzen. Beispielhaft führt die FwDV 500 dazu auf:

  • Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen geben
  • Einsatzkräfte schützen
  • Dekontamination/Desinfektion vorbereiten
  • Brandbekämpfung im Gefahrenbereich vorbereiten
  • Informationen über den Gefahrstoff einholen
  • Fachkundige Personen (Gefahrengruppe III) und sachverständige Stellen hinzuziehen
  • zuständige Behörden benachrichtigen

Besonders wichtig in dieser Einsatzphase ist die Erkundung weiter durchzuführen. Daneben muss die Ausbreitung von ABC-Gefahren über das Löschwasser verhindert werden. Es wird also eine Löschwasserrückhaltung gefordert.

Besondere Einsatzsituationen sind die Menschenrettung und das Räumen von Gebäuden bei der Freisetzung von luftgetragenen Gefahrstoffen.

Bei der Menschenrettung ist eine erhöhte Eigengefährdung in Kauf zu nehmen. Diese ist auch im Bereich der Gefahrengruppe III ohne Anwesenheit einer Fachkundigen Person durchzuführen. Die  Ausnahmen davon sind in den Speziellen Richtlinien unter besonderen Bedingungen beschrieben.

Die Maßnahmen bei der Freisetzung von luftgetragenen Gefahrstoffen verdeutlicht folgende Tabelle:

luftgetragen Gefahrstoffe

Grundsätzlich beim Gefahren- und Absperrbereich ist der Gefahrenbereich 50 Meter vom Einsatzobjekt entfernt und der Absperrbereich 100 m. Die Lage des Dekon-Platzes wird in der folgenden Einsatzmaßnahme Dekontamination festgelegt.

Dies verdeutlicht die Grafik:

Raumordnung FwDV500

Rot ist dabei der Gefahrenbereich und Grün der Absperrbereich. Festlegen, markieren und sichern des Gefahrenbereiches ist Aufgabe der Feuerwehr! Der Absperrbereich wird in der Regel durch die Polizei markiert und gesichert. Wichtig ist natürlich die Abstände an ausgetretene Menge und Stoff anzupassen, sobald ausreichend Stoffinformationen vorliegen!

Die Dekontamination wird in einem Stufenkonzept aufgeteilt. Das Thema wurde in einer eigenen Serie hier im Blog bereits behandelt. Die Lage des Dekon-Platzes wurde schon im Abschnitt Gefahren- und Absperrbereich beschrieben.

Spezielle Maßnahmen werden dann folgend nach der Stoffidentifikation genau auf diesen ABC-Stoff oder die Stoffgruppe abgestimmt durchgeführt. Für den C-Einsatz wird auf die acht Maßnahmengruppen verwiesen.

Zu letzt werden abschließende Maßnahmen an der Einsatzstelle durchgeführt. Dies sind Maßnahmen zur Vorbereitung der Übergabe an die zuständige Behörde. Und für diese notwendige Aufräumarbeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr.

5 Comments

  1. Christian Richter

    Der Abschnitt zur Menschenrettung:

    „Bei der Menschenrettung ist eine erhöhte Eigengefährdung in Kauf zu nehmen. Diese ist auch im Bereich der Gefahrengruppe III ohne Anwesenheit einer Fachkundigen Person durchzuführen. Die Ausnahmen davon sind in den Speziellen Richtlinien unter besonderen Bedingungen beschrieben.“

    ist mir zu pauschal und damit wenig hilfreich.
    Die ersten Ausnahmen zur Gefahrengruppe III sind bei A, B und C in der 500 selbst dargestellt und nach meiner Einschätzung gibt es da auch kein Ermessen eines Einsatzleiters in die so beschriebenen Gefahrenbereiche Einsatzkräfte zur Menschenrettung zu schicken.

    Besonders der Hinweis auf „Spezielle Richtlinien unter besonderen Bedingungen“ sagt mir nichts. Was wären denn dazu Beispiele, die mir einsatzrelevant weiterhelfen?

    Mir ist schon klar, dass dies ein heikles Thema ist. Jeder Einsatzleiter begibt sich zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Einsatzes (nicht nur bei ABC) auf eine Grandwanderung, aus der er als „Held“ (keiner kam zu Schaden, alle wurden gerettet) oder auch vor dem Staatsanwalt (man hätte, können, sollen; hinterher sind alle schlauer) hervorgeht.

    Uns bleibt als Einsatzleiter nichts anderes übrig als:

    1. Ich habe zu dem Zeitpunkt erkannt….
    2. Ich habe bedacht und berücksichtigt….
    3. ….deshalb habe ich mich entschlossen…

    Was kann und muss man zu 2. einem Einsatzleiter als Grundsätzliches für ABC-Lagen für die Menschenrettung mit auf den Weg geben?
    Dies sind die oben beschriebenen Ausnahmen in den Gefahrengruppen III. Dies ist auch realistisch in der Umsetzung, da es zu solchen Objekten Feuerwehreinsatzpläne gibt.
    Der nächste Punkt:
    „Die maximale Körperdosis von 250 mSv darf im Einsatz auf Anweisung des Einsatzleiters nur in Ausnahmefällen überschritten werden, wenn dies nach Beurteilung einer fachkundigen Person unverzichtbar und vertretbar ist. Die betroffenen Einsatzkräfte müssen auf diese Lage hingewiesen werden.“

    ist bei der Menschrettung schon problematischer, da wir ja noch bei GAMS sind und die fachkundige Person sowie Meßgeräte vermutlich noch gar nicht an der Einsatzstelle sind.
    Ich verschärfe die Problematik dahingehend, dass ich einfach behaupte, dass unseren potentiellen Einsatzleitern (zunächst jeder Gruppenführer der ersteintreffeden Wehr) nicht alle Informationen zu Objekten mit Umgangsgenehmigung haben, da nicht jede vorhandene radioaktive Quelle einen Feuerwehreinsatzplan nach sich zieht.

    Was fällt Euch zu dieser Problematik noch ein?

    Grüße aus Markkleeberg

    Ch. Richter

  2. Marc

    Mir fällt zum Beispiel keine Situation ein, bei der eine Einsatzkraft oder eine berufl. strahlenexponierte Person bei einer Menschenrettung eine Dosis von 250mSv erhalten hat oder erhalten wird. Dir?
    Gruß,
    Marc

  3. Christian Richter

    Lieber Marc,

    Gott sei Dank und diese Ereignis wollen wir uns auch nicht vorstellen. Mir geht es nur darum, dass es hier einen für die Feuerwehr festgeschriebenen Grenzwert gibt und wenn ich drunter liege kann mir als Einsatzleiter keiner ans Bein… , obwohl die Einsatzkraft eventuell hinterher ein Problem hat.
    Und wie Du richtig feststellst kann ich davon ausgehen, dass unter „normalen Umständen“ der Wert nicht erreicht wird.
    Wie sieht es aber mit anderen Gefährdungen aus. Was sind dort die Maßstäbe oder anerkannten Normen und Regeln? Anders gesagt, gibt es Kriterien zur Risikoabschätzung für den vorgehenden Rettungstrupp? Natürlich ist dies am Ende immer Effekt resultierend aus Dosis gekoppelt mit Wirkung. Nur so etwas zu beurteilen ist zum Zeitpunkt der Menscherettung reine Theorie.
    Ich drehe es wieder um: Unter welchen Bedingungen würdet Ihr einen Rettungstrupp nur mit PA und Feuerwehrschutzkleidung nicht mehr losschicken. Kann man da etwas pauschalisieren, ohne dass wir uns nun in unzählige Einzelszenarien verlieren?

    MfG

    Ch. Richter

  4. Marc

    Hallo Christian,

    >die Feuerwehr festgeschriebenen Grenzwert gibt und wenn ich drunter liege kann mir als Einsatzleiter keiner ans Bein… , obwohl die Einsatzkraft eventuell hinterher ein Problem hat.Wie sieht es aber mit anderen Gefährdungen aus.Unter welchen Bedingungen würdet Ihr einen Rettungstrupp nur mit PA und Feuerwehrschutzkleidung nicht mehr losschicken.<
    Auch das kommt wieder auf die Situation an. Auf alle Fälle würde ich ihn sofort zurückpfeifen, wenn die Rettung zu lange und /oder aussichtslos scheint.
    Und nochmal: Welches Szenario gibt es konkret, bei dem die 250mSv annähernd erreicht werden können?
    In §7 oder §9 Anlagen ist immer ein Fachkundiger vor Ort, den man zu Rate ziehen kann. Transportunfälle scheiden mit dieser hohen DL aus. Schmutzige Bombe? Auch nicht denkbar, da kommt es eher auf Kontaminationen an.

    Gruß, Marc

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