Die Feuerwehrdienstvorschriften 500 (Einheiten im ABC-Einsatz) und 2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren) sind mit Stand Januar 2012 überarbeitet worden. Sie sind auf der Sitzung des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder (AFKzV) in Lübeck am 29.02.2012 und 01.03.2012 genehmigt und die darauf basierenden, aktualisierten Fassungen den Ländern zur Einführung empfohlen worden.
FwDV 500
Die wichtigsten Änderungen:
- Anpassung der Dekon-Stufen der FwDV 500 an die Dekon-Stufen der vfdb-Richline 10/04
- Anpassung der Aufgabenzuweisung des Wasser- und Schlauchtrupps an die FwDV 3, Änderung GF z.b.V. in Führungsassistent
Desweiteren wurden die Kennzeichnungen angepasst, Begriffe und Vorschriften aktualisiert. Die grundsätzlichen Vorgaben und Regelungen wurden nicht geändert.
FwDV 2
In der FwDV 2 sind die Lehrgänge „ABC-Einsatz“, „ABC-Erkundung“, „ABC-Dekontamination P/G“ und „Führen im ABC-Einsatz“ für den ABC-Bereich geregelt.
Besonders wichtig ist, das der Lehrgang „ABC-Einsatz“ jetzt Voraussetzung für die Lehrgänge ABC-Erkundung“ und „ABC-Dekontamination P/G“ ist. In der alten FwDV 2 standen diese Lehrgänge parallel. Hintergrund sind die gestiegenen Forderungen des Ausbildungskonzeptes des Bundes und der notwendigen zivilschutzbezogenen Ausbildung die von 4 auf 35 Stunden im Umfang erhöht wurde. Diese Inhalte werden durch den Lehrgang „ABC-Einsatz“ abgedeckt.
Die aktuelle Fassung und Erläuterungen zur Änderungen findet man auf der Seite der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften.