Das elektronische Beförderungspapier – UPDATE

Das elektronische Beförderungspapier – UPDATE

Wie Markus Held in seinem Blogbeitrag bereits beschrieben hatte, wurde das schriftliche Beförderungspapier durch eine elektronische Version ersetzt. Bisher allerdings mit der Auflage, dass das Endgerät, auf dem das Beförderungspapier gespeichert wurde, mit einem Drucker verbunden ist und sich im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls sofort ein Ausdruck erstellen lässt.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nun nach Anhörung der Länder erklärt, dass ab 01.01.2016 für zunächst 3 Jahre innerhalb Deutschlands elektronische Beförderungspapiere auch ohne Druckmöglichkeit zulässig sind.

Hierzu sollen die Unterlagen zusätzlich zum Endgerät im Fahrzeug auch auf einer externen Quelle, z.B. auf einem Server, vorgehalten werden. Bei Bedarf können die Beförderungspapiere dann durch eine berechtigte Stelle vom Server abgefragt und ausgedruckt werden. Die Länder und Bundesbehörden wurden deshalb aufgefordert, entweder die Rufnummern aller berechtigten Stellen oder mindestens eine Stelle  zu benennen, über die die Verifizierung des Abfragenden möglich ist. Berechtigte Stellen werden in der Regel die zentralen Leitstellen sein. Das bedeutet, dass die Feuerwehr im Einsatz nicht direkt abfrageberechtigt ist.

Wie läuft eine solche Abfrage dann ab? Fahrzeuge, die diese papierlose und nicht vor Ort druckbare Dokumentation nutzen, müssen vorne und hinten entsprechend gekennzeichnet sein. Ist dies nicht möglich, darf die Kennzeichnung auch an beiden Zugängen zur Fahrerkabine erfolgen.

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Die Kennzeichnung besteht aus einem Piktogramm mit Telefonhörer auf einem orangefarbenen Symbol in Diamantform gefolgt von der Rufnummer. Die Anordnung ist frei wählbar, darf jedoch vorne und hinten nicht weiter als 50 cm von den orangefarbenen Warntafeln entfernt sein.

Zunächst wird versucht das mitgeführte Datenendgerät auszulesen. Die Bedienung des Gerätes obliegt dabei dem Fahrzeugführer. Für den Notfall im Straßenverkehr (Fahrzeugführer nicht ansprechbar) ist im Führerhaus ein leicht auffindbarer und verständlicher Hinweis für den Zugriff auf die für die Einsatzkräfte relevanten Gefahrgutdaten auf dem Datenendgerät anzubringen.  Ist dies z.B. durch Zerstörung des Gerätes nicht möglich, erfolgt eine Anfrage an die Leitstelle. Hierzu ist der Leitstelle die Notrufnummer und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges/der Zugmaschine mitzuteilen. Das amtliche Kennzeichen bzw. im Schienenverkehr die entsprechende Wagennummer dienen als Identifizierungsmerkmal für die entsprechende Abfrage.

Die Leitstelle wählt dann die entsprechende Notfallnummer und muss sich beim Auskunftsgebenden als abfrageberechtigte Stelle  verifizieren. Dies geschieht über eine beim BMVI hinterlegte Liste mit den bereits erwähnten Rufnummern. Nach erfolgreicher Verifizierung erfolgt eine Datenübermittlung des Beförderungspapieres wahlweise im PDF- oder XML-Format bzw. als Fax zur Leitstelle. Über die Schnittstelle “Leitstelle” sind diese Daten dann erhältlich. Aber Achtung! Auch im elektronischen Beförderungspapier sind nur die erforderlichen Angaben nach Abschnitt 5.4.1 ADR/RID/ADN hinterlegt, das heißt zusätzliche Angaben, z.B. zu stoffspezifischen Eigenschaften, die nicht im Beförderungspapier anzugeben wären, sind auch hier nicht hinterlegt.

Quelle: Verkehrsblatt Heft 14 – 2015

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