Veröffentlichung eines Entwurfes für die Neufassung der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“

Veröffentlichung eines Entwurfes für die Neufassung der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“

Die Veröffentlichung eines Entwurfes für die Neufassung der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ steht kurz bevor. Ab dem 01.06.2021 steht der Entwurf auf der Seite der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften (PG FwDV) zur Verfügung.

Hier geht es zur Seite der Projektgruppe.

Der Entwurf kann bis zum 31.07.2021 kommentiert werden. Einsprüche mit dem ebenfalls dort veröffentlichten Formular werden an die Mailadresse AG_FwDV_500@idf.nrw.de gerichtet.

2017 wurde für die aus dem Jahr 2012 stammende FwDV 500 ein erheblicher Überbeitungsbedarf erkannt. Neben den rechtlichen Änderungen im ABC-Bereich fließen Weiterentwicklungen technischer Standards in der Dekontamination ein.

Wesentliche Neuerungen im A-Bereich sind Änderungen der Begriffe „Dosisrichtwert“ in „Referenzwert“. Die Anhebung der Referenzwerte für „Schutz der Umwelt und von Sachgütern“ von 15 mSv auf 20 mSv. Damit verbunden sind somit auch Änderungen der Warnschwellen in den Messgeräten. Ebenso wird besonders auf die explizit unabdingbare strahlenschutzrechtliche Freiwilligkeit der Einsatzkräfte im A-Einsatz verwiesen.

Es ist beabsichtigt, den Entwurf der FwDV 500 dem AFKzV in seiner Frühjahrssitzung 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen.

2 Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert