Dekontamination – Wasser vs. aktive Spüllösung Teil 1

Dekontamination – Wasser vs. aktive Spüllösung Teil 1

Warum wurde im letzten Blogeintrag eine Spüllösung für die Dekontamination vorgestellt? Welche Vorteile bietet so eine aktive Spüllösung gegenüber unserem Standard-Dekonmittel (hoffentlich Netz-)Wasser?

Dieser Fragestellung widme ich mich in den nächsten beiden Blogeinträgen. In Teil 1 betrachten wir den Einsatz aktiver Spüllösungen im Rahmen der Ersten Hilfe unmittelbar nach der Kontamination. In Teil 2 betrachten wir den möglichen Nutzen aktiver Spüllösungen für Rettungskräfte (z.B. Feuerwehr, Rettungsdienst, THW) bei C-Einsätzen.

Zur Ersten Hilfe bei Chemie-Unfällen betrachten wir zuerst, wie es zu einer Verätzung kommt: Eine Verätzung entsteht durch eine chemische Reaktion zwischen dem Gefahrstoff und dem menschlichen Gewebe. Die Verätzung schreitet fort, solange der Gefahrstoff in Kontakt mit dem Gewebe ist und bis der Stoff vollständig in der chemischen Reaktion umgesetzt wurde.

Neben den Eigenschaften, der Konzentration und der Temperatur des Gefahrstoffs ist die Kontaktzeit des Gefahrstoffs mit dem Gewebe maßgeblich für den Schweregrad der Verätzung. Die Stoffeigenschaften und die Einsatzbedingungen des Stoffs können wir nicht ändern. Den einzigen Faktor, den wir mit unseren Erstmaßnahmen beeinflussen können, um die Schadensschwere – das Ausmaß der Verätzung bei betroffenen bzw. kontaminierten Personen – zu verringern, ist die Kontaktzeit.

Schnelles Handeln unmittelbar nach dem Kontakt mit dem Gefahrstoff kann eine Verätzung verhindern oder das Ausmaß der Verätzung stark verringern: die Not-Dekontamination im Rahmen der Ersten Hilfe unmittelbar nach dem Ereignis ist deshalb von größter Bedeutung! Den größten Erfolg erzielt die Dekontamination, wenn sie innerhalb von 60 Sekunden ab dem Zeitpunkt der Kontamination durchgeführt und wirksam wird. Eine aggressive Chemikalie kann in ca. 10 Sekunden die natürliche Barriere unseres Körpers überwinden und nach ca. 60 Sekunden bereits irreversible Schäden verursachen. Wird die Dekontamination innerhalb der ersten 60 Sekunden durchgeführt und wirksam, dann kann der Betroffene sogar bei Kontakt mit hochgefährlichen aggressiven Stoffen wie Flusssäure die Kontamination unverletzt überstehen.

Als Faustregel gilt für kontaminierte Verletzte: Die erste Minute zählt! Setzt die Wirkung der Dekontamination später ein, sind bei aggressiven Chemikalien irreversible Schäden zu erwarten.

 

Wasser wirkt nur durch den Verdünnungseffekt auf der Körperoberfläche. Deshalb ist für eine wirksame Erste Hilfe Maßnahme im Vergleich zur aktiven Spüllösung eine wesentlich größere Menge an Wasser als Spüllösung (laut Aussage der Prevor GmbH, einem der führenden Anbieter aktiver Spüllösungen, wird ca. das 1600-fache an Wasser im Vergleich zur Menge einer aktiven Spüllösung benötigt) verbunden mit einer wesentlich längeren Spülzeit erforderlich. In der Ersten Hilfe gilt: bei unbekannten ätzenden Stoffen 15 Minuten mit Wasser spülen! Auch bei bekannten Stoffen kann es mit Wasser mehrere Minuten dauern, bis eine ausreichende Verdünnung erreicht ist – je nach Wasserduchfluss / Wassermenge, und pH-Wert der Chemikalie. Dabei besteht für Verletzte die große Gefahr der Unterkühlung bei der länger andauernden Dekontamination mit Wasser. Es gilt (analog zu Verbrennungen): je mehr Prozent der Körperoberfläche verätzt sind, desto schneller kühlt die betroffene Person aus).

Das ablaufende und ggf. umherspritzende kontaminierte Wasser kann dabei während der Dekontamination weitere Verätzungen beim Betroffenen (z.B. bei der Augenspülung im Gesichtsbereich) sowie ggf. bei den Ersthelfern (nicht immer steht geeignete PSA zur Verfügung oder wird vollständig korrekt getragen, wenn sie zur Verfügung steht) verursachen. Es besteht Verätzungsgefahr für Betroffene und Helfer, bis der Stoff ausreichend verdünnt ist! Für eine ausreichende Verdünnung muss z.B. mindestens bei Säuren ein pH-Wert von 5,5 und bei Laugen ein pH-Wert von 9 erreicht werden. Für 1 ml stark ätzenden Stoff mit pH < 1 oder pH 14 werden also bereits über 100 Liter Wasser für die Verdünnung benötigt! Bei wasserunlöslichen und nicht mit Wasser mischbaren Stoffen kann der Verdünnungseffekt sogar ausbleiben und der mit dem Wasser ablaufende Gefahrstoff über die gesamte Einsatzzeit seine gefährlichen Eigenschaften behalten. Zu guter Letzt lässt sich mit Wasser „nur“ die Kontamination auf der Körperoberfläche abwaschen. In den Körper eingedrungene Schadstoffe werden vom Wasser nicht mehr erreicht.

 

Beim Spülen mit einer aktiven Lösung reichen dagegen geringe Mengen (im Milliliter-Bereich) Spüllösung aus, um die Chemikalie am weiteren Eindringen in den Körper zu hindern und sie unschädlich zu machen. Die Chemikalie „vergnügt“ sich lieber mit dem neuen Reaktionspartner – der von außen eingebrachten Spüllösung – statt mit dem menschlichen Gewebe. Dabei dringt die aktive Spüllösung ebenfalls ins Gewebe mit ein und reagiert auch dort mit der aggressiven Chemikalie. Die aktive Spüllösung stoppt die Reaktion des Gefahrstoffs mit dem menschlichen Gewebe und verhindert so weitere Schäden. Dabei ist i.d.R. bereits nach wenigen Sekunden der unbedenkliche pH-Bereich erreicht. Die vom Körper ablaufende aktive Spüllösung (z.B. aus dem Auge ablaufende „kontaminierte“ aktive Spüllösung) ist deshalb für Menschen nicht mehr gefährlich (Umweltgefahren sind möglich, abfließendes Dekonmittel sollte also trotzdem aufgefangen werden).

 

Hinweis zu Unfällen in Betrieben: Theoretisch muss der Unternehmer die Erste Hilfe im Betrieb so organisieren, dass geeignete Hilfsmittel für die Erste Hilfe zur Verfügung stehen. Sind entsprechend aggressive Chemikalien vorhanden, müssten also auch für die vorhandenen Chemikalien geeignete Spüllösungen mit vorgehalten werden, wenn die Spülung mit Wasser zu lange dauert und je nach Chemikalie zudem eine fürs Auge gefährliche Reaktion beim Spülen mit Wasser entstehen kann. In der Praxis erfüllen leider nicht alle Arbeitgeber ihre Unternehmerpflichten und es kommt immer wieder zu Chemikalienunfällen, bei denen vor Ort keine geeigneten Spüllösungen zur Verfügung stehen. Hier gilt für die Erste Hilfe: wenn keine geeignete aktive Spüllösung vorhanden ist, dann ist Wasser besser als nichts. Es muss immer so schnell wie möglich dekontaminiert, also die aggressive Flüssigkeit von der Körperoberfläche entfernt, werden. Wichtig: Bei der Ersten Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen ist immer der Eigenschutz der eingesetzten Helfer besonders zu beachten!

Praxistipp: Da sich die Neutralisationszeiten der auf dem Markt erhältlichen aktiven Spüllösungen in Abhängigkeit der vorliegenden Chemikalie unterscheiden ist für die Auswahl geeigneter aktiver Spüllösungen im Betrieb die Reaktionszeit der Spüllösungen in Bezug auf die im Betrieb vorhandenen Chemikalien zu vergleichen, ob sie ausreichend schnell wirken. Daneben spielen v.a. Lagertemperaturen, Haltbarkeit, Handhabung und Preis bei der Auswahl aktiver Spüllösungen eine Rolle.

 

Zusatzinformationen zu den zwei möglichen besonderen Gefahren bei der Ersten Hilfe bei Augenverätzungen:
1. Wenn die Chemikalie entsprechend mit Wasser reagiert (z.B. bei hoch konzentrierter Schwefelsäure oder Natronlauge) besteht die Gefahr des Verkochens des Auges durch eine stark exotherme Reaktion beim Spülen mit Wasser.
2. Bei einer Kontamination der Augen mit einer Flüssigkeit mit hoher Osmolarität (z.B. Natronlauge Osmolarität ca. 1,4) steigt die Osmolarität im Auge an. Wenn jetzt eine Spülflüssigkeit mit sehr niedriger Osmolarität (z.B. Leitungswasser Osmolarität fast 0) verwendet wird, dann kann es zum Osmoschock im Auge kommen. Dann wollen zu viele Wassermoleküle zu schnell in die Augenzellen eindringen, um die Osmolarität wieder auszugleichen und das kann zum Platzen der Augenzellen führen. Der Osmoschock kann zum Verlust des Augenlichts führen.
Bei Verwendung aktiver Spüllösungen besteht i.d.R. weder die Gefahr einer exothermen Reaktion, noch die Gefahr eines Osmoschocks.

 

Falls Ihr bereits mit aktiven Spüllösungen arbeitet zu guter Letzt noch eine Zusatzinformation zur Verwendung phosphatgepufferter Augenspüllösungen:
Mittel mit Phosphatpuffern dürfen gemäß ihrer Zulassung nur auf gesunden Augen angewendet werden. Wenn die Spüllösung zu spät eingesetzt wird und die aggressive Chemikalie das Auge bereits geschädigt hat, dann besteht beim Einsatz der Spüllösung ein sehr großes Risiko einer Hornhautverkalkung durch ausfällendes Phosphat! Phosphatgepufferte Lösungen dürfen deshalb nicht bei verätzten Augen eingesetzt werden. Da in der Praxis i.d.R. nicht sichergestellt werden kann, dass die Spüllösung rechtzeitig (innerhalb weniger Sekunden, bevor das Auge Schaden nimmt) eingesetzt wird, wird dringend empfohlen, bei der Gefahr der Kontamination von Augen mit Chemikalien auf phosphatgepufferte Augenspüllösungen zu verzichten!

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