Die GAMS-Regel – Auch bei Silobränden ein nützliches Tool

Die GAMS-Regel – Auch bei Silobränden ein nützliches Tool

Silobrände können ein enormes Gefahrenpotenzial für Einsatzkräfte bergen. Gleichzeitig können Ausmaß und Lage des Brandherdes innerhalb des Schüttgutes nicht genau bestimmt werden. Die zur Verfügung stehenden Geräte und Löschmittel sind teilweise nur bedingt zur Brandbekämpfung von Silobränden geeignet. Ein probates Mittel für den Erstangriff ist daher, wie auch im Gefahrgut Einsatz, die GAMS-Regel.

 

Das folgende Vorgehen wird in erster Linie für verdeckte Schwel- und Glimmbrände innerhalb der Siloschüttung empfohlen. Für offene Brände ist das Vorgehen wesentlich Zeitkritischer. Hier sind gegebenenfalls konventionelle Löschmethoden anzuwenden.

Die GAMS-Regel gehört zum kleinen 1×1 der feuerwehrtechnischen Führungsausbildung. Sie kann immer dann angewendet werden, wenn personelle Ressourcen knapp sind und der Einsatz mit den vorhandenen Geräten, Mitteln und/oder Know-How nicht sicher abgearbeitet werden kann.

Da bei allen Einsätzen der Eigenschutz oberste Priorität hat, gilt es zunächst die Gefahren zu ermitteln, von denen eine Bedrohung ausgeht.

Anschließend sind die Gefahrenbereiche abzusperren und somit die Ausbreitung und den Wirkradius der Gefahr möglichst einzuschränken.

Im dritten Schritt wird unter Beachtung des Eigenschutzes, sofern erforderlich, eine Menschenrettung durchgeführt.

In einem vierten Schritt werden Spezialkräfte hinzugezogen, die weitergehende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vollziehen können.

Für einen Silobrand bedeutet das konkret folgendes:

Gefahr erkennen

Aus der Gefahrenmatrix (AAAACEEEE) sind bei Silobränden in erster Linie folgende Gefahren abzuleiten:

  • Atemgifte
  • Ausbreitung
  • Explosion
  • Einsturz

Wie bei jedem Brandereignis, ist auch bei Silobränden mit Atemgiften zurechnen. Der Brandrauch ist ein hoch toxisches Gemisch verschiedenster Substanzen. Allen voran ist an dieser Stelle das Kohlenstoffmonoxid (CO) zu nennen. CO ist ein geschmack- und geruchloses Gas, welches schon ab Konzentrationen von 30 ppm gesundheitsschädlich wirkt. CO tritt als Produkt der unvollständigen Verbrennung von organischen Stoffen, wie es die meisten von Silobränden betroffenen Schüttgüter sind, auf. Teilweise gasen einige organische Stoffe auch ohne Brandeinwirkung hohe Mengen CO aus, sodass gemessene Konzentrationen mit Bedacht bewertet werden müssen.

 

Die Gefahr der Ausbreitung bezieht sich auf die Atemgifte sowie auf die Brandausbreitung innerhalb und außerhalb des Silos. CO ist in der Lage durch Beton-Bauteile zu diffundieren. Hohe Konzentrationen sind außerdem an allen Silo Öffnungen zu erwarten. Die Brandausbreitung über Transportwege sollte durch den sofortigen Anlagenstillstand nach der Brandentdeckung minimiert werden. Trotzdem ist es möglich, dass sich der Brand in Zellenbauweise über Wärmeleitung und bei freistehenden Silos durch Wärmestrahlung auf andere Silos oder Silozellen ausbreitet. Benachbarte Silos sollten daher nach Möglichkeit geleert werden und deren Oberflächen gegebenenfalls gekühlt werden.

 

Transportbedingt kommt es bei Schüttgütern unweigerlich zu mechanischem Abrieb und somit zur Bildung von Staub. Gleichzeitig werden bei Schwel- und Glimmbränden in der Regel große Mengen Pyrolysegase freigesetzt. In Verbindung mit etwaig vorhandenen Glutnestern ist bei Silobränden stets von einer akuten Gefahr von Staub- und Pyrolysegasexplosionen auszugehen. Die möglichen Zündquellen (Glutnester) sind nur schwer zugänglich. Mittel der Wahl ist daher die Herabsenkung der Sauerstoffkonzentration mit Inertgasen.

 

Die Gefahr des Einsturzes kann als Folge von Explosionen in Betracht kommen. Je nach Material und Brandintensität kann Materialermüdung und Bauteilversagen nach einer gewissen Einwirkdauer des Brandes auftreten. Das Einbringen großer Mengen Löschwasser hat ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf die Silo-Statik. In diesem Zusammenhang muss die Quellfähigkeit des Schüttgutes ebenfalls beachtet werden. Bei Austragsarbeiten ist zudem auf den Materialfluss zu achten. Bei ungleichmäßig verlagertem Austrag z.B. aus Revisionsklappen, Mannlöchern oder Notaustragsöffnungen können Querbelastungen auftreten, für die das Silo nicht ausgelegt wurde.

Absperren

Als konservativer Absperrradius wird nach Möglichkeit zunächst die zweifache Silo Höhe gewählt. Unter Beachtung der Lage kann der Abstand im Laufe des Einsatzes verringert werden. Die Gefahrenbereiche sollten nicht mehr ohne entsprechende Messgeräte und umluftunabhängigen Atemschutz betreten werden. Es müssen mindestens die Sauerstoffkonzentration und die CO-Konzentration überwacht werden. Je nach Löschmittel und brennbarem Stoff sollte ebenfalls die CO2-Konzentration und ggf. weitere Gase überwacht werden. Bei eingehausten Silos sollten die Lagergebäude nur zu zweit unter Kenntnisnahme an einer zentralen Stelle und unter Beachtung des Eigenschutzes (Messgeräten, Atemschutz) begangen werden. Unbefugten ist der Zutritt zu verwehren. Die Gefahrenbereiche sind zu kennzeichnen.

Zum Absperren im weiteren Sinne sollte das Absperren des Silos gezählt werden. Hierzu sind vor allem Ein- und Austrag-Öffnungen zu schließen, um eine Brandübertragung zu vermeiden. Alle weiteren Öffnungen sind nach Möglichkeit ebenfalls zu schließen und abzudichten um die Sauerstoffzufuhr so gering wie möglich zu halten.

Menschenrettung

Sollten sich noch Personen innerhalb der Gefahrenbereiche befinden, sind diese unter Beachtung des Eigenschutzes zu retten. Hierzu ist Brandschutzkleidung mit unabhängigem Atemschutz zu tragen. Es ist darauf zu achten, dass Ex-geschützte Geräte (Funkgeräte, Handlampen) mit vorgenommen werden. Die Ausrüstung sollte, sofern vorhanden, um Messgeräte für CO, O2 und den Ex Bereich ergänzt werden.

Spezialkräfte

Wie eingangs erwähnt wird die GAMS-Regel regelmäßig angewendet, wenn die vorhandenen Ressourcen im Erstangriff (voraussichtlich) nicht ausreichen, um den Einsatz abzuarbeiten.

Folgende Spezialkräfte sollten sinnvollerweise hinzugezogen werden:

  • Betriebsleiter
  • Silomeister
  • Betriebsmitarbeiter mit Kenntnissen der Anlagen- und Verfahrenstechnik
  • Lieferant für Inertgase
  • Fachberater für Silobrände und Brände in Staubexplosion gefährdeten Bereichen
  • Ggf. weitere Sonderlöschmittel/Sonderlöschsysteme (ColdCutSystem, Firesorb)
  • Ggf. Statiker

 

Weiteres Vorgehen

Im weiteren Verlauf ist oft eine betriebliche Brandwache oder eine Brandwache durch die Feuerwehr in Staffelstärke ausreichend. Die Brandbekämpfung ist in der Regel über die Inertisierung des Silos durchzuführen. Das genaue Vorgehen sollte mit einem Fachberater für die Silobrandbekämpfung abgesprochen werden.

 

 

Über die Autoren.

Jörg Kayser und Simon Schuster sind Fachberater für die Bekämpfung von Bunker- und Silobränden am Zentrum für Brand- und Explosionsschutz der DMT GmbH & Co. KG in Dortmund.

Im Notfall sind die Fachberater für die Silobrandbekämpfung der DMT unter +49 231 5333-237 erreichbar.

Weitere Infos zum Thema gibt es hier: https://anlagen-produktsicherheit.dmt-group.com/de/consulting-gutachten/sonderbrandbekaempfung/

 

2 Comments

  1. Joe Jägerhülsmann

    30PPM CO sind der Arbeitsplatzgrenzwert. Dieser ist so gelegt, dass er nach 8stunden Arbeit über mehrere Jahre hinweg erst Schäden hervor ruft.

  2. Simon Schuster

    Hallo Herr Jägerhülsmann,
    für die Feuerwehren wären genau genommen die Einsatztoleranzwerte (ETW) relevant. Diese orientieren sich an den „Acute Exposure Guideline Levels“ (AEGL). In Österreich gilt darüber hinaus die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK). Je nach Grenzwert und Expositionsdauer unterscheiden sich diese Grenzwerte (AGW, MAK, ETW-1, ETW-4, AEGL-2).
    „Schwerwiegende langandauernde oder fluchtbehindernde Wirkungen“ (AEGL-2) können für CO bei eine Exposition über 4 Std. bei einem Wert von 33 ppm erreicht werden. Silobrände dauern in der Regel mehrere Stunden (oder sogar Tage), sodass eine längere Exposition (>4Std.) grundsätzlich möglich ist.
    Für auf den AGW kalibrierte CO-Warngeräte wird somit ab 30 ppm die erste Warnschwelle erreicht.

    Grundsätzlich haben Sie mit Ihrer Aussage also recht. Als Warnschwelle sind 30 ppm bei einem Silobrand aufgrund der möglichen langen Expositionszeit dennoch sinnvoll.

    Viele Grüße. Bleiben Sie gesund.
    Simon Schuster

    Für weitere Informationen siehe auch: https://wiki.einsatzleiterwiki.de/doku.php?id=cbrn:chemisch:grenzwerte

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