Einsatz von Handy im Ex-Bereich
Besteht beim Einsatz von Handys oder von mobilen Funkgeräten in explosionsgefährdeten Bereichen Explosionsgefahr?
Besteht beim Einsatz von Handys oder von mobilen Funkgeräten in explosionsgefährdeten Bereichen Explosionsgefahr?
Die Europäische Union (EU) hat am 30.11.2009 eines CBRN-Aktionsplan beschlossen. Das gesamte Dokument der EU. Der Bundesrat stellt dazu fest (Quelle):
Was verbirgt sich hinter den 4 Stufen der Personendekontamination nach FWVD 500? Not-Dekon: schnellstmögliche Grobreinigung eines Kontaminierten durch mindestens 2 Einsatzkräfte Dekon-Stufe I: die allgemeine Einsatzstellenhygiene. Diese ist von jedem Feuerwehrangehörigen bei allen Einsätzen (z.B. auch bei Brand oder VU) einzuhalten, um eine Kontaminationsverschleppung zu vermeiden!
Mit dieser Frage muss man sich heute bei Einsätzen neben dem eigentlichen Nachweis der ABC-Gefahren beschäftigen. Interessant in diesem Zusammenhang sind die rechtlichen Fragen.
Was ist eigentlich eine Dekontamination (= Dekon)? Bei der Dekontamination wird in Grob- und Feindekontamination unterschieden: Die Grobdekontamination ist die schnelle Reduzierung der Kontamination der Oberfläche. Dies ist die Standardmaßnahme der Feuerwehr.
Das Thema Pipeline-Leckagen ist mit dem Erscheinen des Buches Gefahrgut-Ersteinsatz 2009 in meinen Fokus gerückt. Das Buch wurde von der Version 2005 um einen Teil „Pipeline-Leckagen“ erweitert. Der Teil war interessant zu lesen und hat Maßnahmen und Sicherheitsabstände anschaulich aufgezeigt.
Die vfdb – Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. hat ein paar sehr interessante Dokumente veröffentlicht.
Wenn das Merkblatt vom Referat 10 “Umweltschutz” von der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) mit dem Datum Mai 2009 versehen ist, war es bis jetzt nicht online verfügbar (oder ich habe es immer übersehen).
Das 4. Symposium „Infektionsgefahren im Einsatzdienst“ ist beendet. Die Vorträge können über die Internetseite der Krankenhaushygiene des Universitätsklinikum Essen abgerufen werden.
Mit dem Konzept Verletzten-Dekontaminationsplatz 50 NRW (V-Dekon 50 NRW) des Innenminsteriums vpm März 2008 wurde der Rahmen in Nordrhein-Westfalen für ein landeseinheitliches Konzept geschaffen. Den Kreisen und kreisfreien Städten werden dafür Abrollbehälter V-Dekon zur Verfügung gestellt.