CBRN-Aktionsplan der EU

CBRN-Aktionsplan der EU

Die Europäische Union (EU) hat am 30.11.2009 eines CBRN-Aktionsplan beschlossen. Das gesamte Dokument der EU.

Der Bundesrat stellt dazu fest (Quelle):

Die vorliegende Mitteilung ist Bestandteil eines Maßnahmenpakets zur Erhöhung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit (CBRN).

Als Herzstück dieses Pakets gilt dabei der CBRN-Aktionsplan. Ziel der CBRN-Strategie ist es, die potentielle CBRN-Bedrohung der Bevölkerung in der EU einzudämmen und den möglichen Schaden zu begrenzen.

Der Aktionsplan ist das Ergebnis diverser Konsultationen und beinhaltet ein umfassendes Konzept mit 133 Maßnahmen im Hinblick auf die CBRN-Sicherheit, das von der Prävention und der Detektion bis hin zu Vorsorge und Reaktion reicht.

Zu den drei Arbeitsschwerpunkten des Aktionsplans zählen
die Gewährleistung, dass Unbefugten der Zugang zu kritischen CBRN-Stoffen
so schwer wie möglich gemacht wird (Prävention);
– die Fähigkeit, CBRN-Stoffe zu erkennen (Detektion);
– die Fähigkeit, effizient auf Ereignisse mit CBRN-Stoffen zu reagieren und die Folgen möglichst schnell zu bewältigen (Vorsorge und Reaktion).

Die Maßnahmen des CBRN-Aktionsplans sollen primär im Rahmen bereits vorhandener nationaler, EU-weiter und internationaler Strukturen umgesetzt werden.

Die Generaldirektion "Justiz, Freiheit und Sicherheit" beabsichtigt, zur Unterstützung des Umsetzungsprozesses bis zu 100 Mio. Euro aus bestehenden Finanzierungsprogrammen in dem Zeitraum 2010 bis 2013 bereitzustellen. Weitere Mittel sollen aus anderen Programmen der Kommission wie dem Sicherheitsforschungsprogramm im Zuge des 7. Rahmenprogramms fließen.

[via EU-Sondernewsletter Nr. 06/2009 vom 17. Dezember 2009 des Deutsches Feuerwehr Verbands]

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