Folgende Gefahren können von ABC-Gefahrstoffen ausgehen
Inkorporation
ist die Aufnahme des Gefahrstoffes in den Körper. Dies kann über die Atmung, die Verdauungswege oder über die Haut erfolgen
Grundatz: Eine Inkorporation ist auszuschließen!
In den Körper eingedrungene Schadstoffe können nicht mehr entfernt werden! Schutz vor Inkorporation bieten geeignete PSA (Atemschutz, Schutzkleidung), richtige Dekontamination und die Einhaltung der Einsatzstellenhygiene
Kontamination
ist die Verunreinigung der Oberflächen von Lebewesen, des Bodens, von Gewässern und Gegenständen mit ABC-Gefahrstoffen
Die Kontamination wird von Jens Christiansen hier im Blog ausführlich behandelt. Schutz bieten die gleichen Maßnahmen wie gegen Inkorporation
gefährliche Einwirkung von außen
ist die Einwirkung von Strahlungsenergie und/oder mechanischer Energie auf ein Lebewesen oder Objekt
Eine gefährliche Strahlungsenergie geht hauptsächlich von radioaktiven Stoffen aus, insbesondere ist sie bei Gamma- und Neutronen-Strahlern zu erwarten. Eine gefährliche Einwirkung von Strahlungsenergie kann auch durch alle elektromagnetischen Felder größerer Leistung auftreten, wie z. B. bei Röntgen- oder Radarstrahlen, Ultraviolett-, Wärmestrahlung und Lasern.
Unter einer gefährlichen Einwirkung von mechanischer Energie ist die Einwirkung von Druck – einschließlich Schallwellen – und Splittern/Trümmern zu verstehen, die bei einer Explosion oder einem Behälterzerknall entstehen können
Grundsätze: Jede gefährliche Einwirkung von Energie ist so gering wie möglich zu halten
Jede gefährliche Einwirkung von mechanischer Energie ist zu verhindern
Gegen Energie kann man sich nur bedingt mit geeigneter PSA schützen. Ist die Energie zu groß bietet auch die beste PSA keinerlei Schutz mehr! Grundsätzlich gilt deshalb Abstand halten, Abschirmung nutzen (natürliche oder bauliche Deckung), ggf. bauliche Abschirmung selbst errichten, und wenn Strahlungsenergie im Spiel ist Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich begrenzen