Meldung von Vergiftungsfällen
Nach §16e des Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikalien-Gesetz) besteht eine Meldeverpflichtung schon bei Verdacht auf einen Vergiftungen. Wer als Arzt zur Behandlung oder zur Beurteilung der Folgen einer Erkrankung hinzugezogen wird, bei der zumindest der Verdacht besteht, dass sie auf Einwirkungen gefährlicher Stoffe, gefährlicher Zubereitungen, von Erzeugnissen, die …