Rauchableitung aus Laboratorien der Schutz- und Sicherheitsstufen 1, 2 und 3

Rauchableitung aus Laboratorien der Schutz- und Sicherheitsstufen 1, 2 und 3

Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat in seiner Projektgruppe Labortechnik eine Stellungnahme „Rauchableitung aus Laboratorien der Schutz- und Sicherheitsstufen 1, 2 und 3“ erarbeitet.

Anlass für die Stellungnahme sind die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Besonders für Brandschutzdienstellen und mit der Erarbeitung von Brandschutzkonzepten befasste Firmen ist dies sicher ein hilfreiches Dokument.

Es kann auf der Seite der BAuA heruntergeladen werden.

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