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TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ wurde überarbeitet und in Teilen neu strukturiert. Gleichzeitig erfolgte ein Abgleich mit dem bestehenden Regelwerk.

Rauchableitung aus Laboratorien der Schutz- und Sicherheitsstufen 1, 2 und 3

Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat in seiner Projektgruppe Labortechnik eine Stellungnahme „Rauchableitung aus Laboratorien der Schutz- und Sicherheitsstufen 1, 2 und 3“ erarbeitet.