TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ wurde überarbeitet und in Teilen neu strukturiert. Gleichzeitig erfolgte ein Abgleich mit dem bestehenden Regelwerk.