CO-Melder in Gebäuden

CO-Melder in Gebäuden

Da die Einsätze mit Kohlenmonoxid (abgekürzt CO) gefühlt immer mehr zunehmen widme ich mich in den nächsten zwei Blogeinträgen dem CO-Melder in Gebäuden und dem Einsatz bei CO-Alarm. In diesem Teil stelle ich die Grundlagen der Melder vor und was der Laie bzw. Hausbesitzer wissen muss, wenn der CO-Melder Alarm schlägt.

Der Rauchmelder hat sich mittlerweile als Lebensretter in Wohngebäuden etabliert. Der Melder schlägt grob vereinfacht Alarm, wenn (Rauch)Partikel in der Luft detektiert werden. Der große Vorteil für den Anwender ist, dass er mit seinen Sinnen sofort erkennen kann, ob es wirklich brennt oder ein Fehlalarm vorliegt. Der Rauchmelder misst kein Gas und kann somit keinen CO-Melder ersetzen. Der CO-Melder misst „nur“ den CO-Gehalt in der Raumluft. Er kann deshalb auch keinen Rauchmelder ersetzen, da er im Brandfall viel zu spät auslösen kann. Beide Melder sind für ihren jeweiligen Einsatzzweck konzipiert und somit sind ggf. beide Melder sinnvoll oder gar notwendig. Aus diesem Grund gibt es auch Kombi-Geräte, die vor Rauch und CO warnen.

Hauptursachen für eine gefährliche CO-Ansammlung in Gebäuden sind meiner bisherigen Erfahrung aus Feuerwehr und Rettungsdienst nach verstopfte Kaminabzüge, fehlerhafte Heizungen mit Verbrennungssystemen (geschätzt am häufigsten bei Gasthermen, generell bei schlecht bzw. nicht regelmäßig gewarteten Heizungsanlagen) und Shisha-Rauchen.

In Pelletslagerräumen kann sich ebenfalls eine lebensgefährliche CO-Konzentration bilden. Hier genügt jedoch das richtige Verhalten beim Auffüllen und Öffnen der Lagerräume, auf einen CO-Melder im Lagerraum oder angrenzenden Räumen kann meiner Meinung nach verzichtet werden.

Bei der Nachdämmung bestehender Gebäude ist darauf zu achten, dass nach Abschluss der Arbeiten noch ausreichend Frischluftzufuhr für die bestehenden Heizungsanlagen zur Verfügung steht.

Verbrennungssysteme müssen regelmäßig gereinigt und gewartet werden! Diesen Punkt darf man auf keinen Fall unterschätzen!

Der Einsatz von CO-Meldern ist insbesondere in Häusern und Wohnungen angebracht, in denen Feuerungsanlagen, Heizungen und Geräte, wie Durchlauferhitzer, Gasthermen und Gasherden in geschlossenen Räumen betrieben werden. Kohlenmonoxid kann z.B. aufgrund defekter Geräte, blockierter Kamine oder sonstigen defekten Abluftanlagen in Räume eindringen und lebensgefährliche Konzentrationen erreichen.

CO-Melder sind ungeeignet für Räume, in denen der Sensor schädlichen oder verschmutzenden Substanzen ausgesetzt ist, z.B. Küchen, Badezimmer, Garagen oder Heizungsräume. Die Herstellervorgaben bei der Wahl des Montageorts sind unbedingt zu beachten (z.B. 3 m Abstand von brennstoffbetriebenen Geräten, Abstand von Lüftungsöffnungen, geeignete Raumtemperatur). Wichtig ist, dass der Melder auch im Schlaf gehört werden kann, er sollte also in ausreichender Nähe zum Schlafzimmer montiert werden. Wandmelder sind auf Kopfhöhe anzubringen (1,70 m bis 1,80 m), damit sie rechtzeitig vor einer gefährlicher CO-Konzentration auf Höhe der Atemwege (Mund, Nase) warnen können. In Räumen mit Verbrennungssystemen ist die Decke der beste Montageort, in allen anderen Räumen auf Kopfhöhe Erwachsener.
Wie verhalte ich mich, wenn der CO-Melder auslöst und Alarm schlägt?
CO ist geruchlos, geschmacklos, farblos, nicht reizend, nicht ätzend! Wir können CO mit unseren Sinnen nicht wahrnehmen! Deshalb ist jeder Alarm ernst zu nehmen und darf auf keinen Fall ignoriert werden!
Im einfachsten Fall ist die Ursache mit unseren Sinnen wahrnehmbar: Rauchen (Zigarette, Zigarillo, Zigarre, Shisha) kann den CO-Warner auslösen. Bei Alarmauslösung während oder nachdem in der Wohnung ordentlich gequalmt wurde sofort ordentlich lüften und wenn der Melder danach nicht mehr Alarm schlägt ist alles wieder in Ordnung. Sollten Personen bei Auslösung des CO-Melders bereits erste Vergiftungsanzeichen (z.B. Kopfschmerzen, Übelkeit, Schläfrigkeit, Schwindel) haben, ist sofort der Rettungsdienst zu alarmieren (Notruf 112 mit Verdacht auf CO-Vergiftung).
Ist die Ursache auf den ersten Blick nicht erkennbar, so ist sofort die Wohnung zu verlassen und entweder eine für die Brennstätte zuständige Fachfirma zu verständigen, oder falls dies nicht zeitnah möglich ist, der Notruf abzusetzen. Erst wenn die Ursache gefunden und das Problem behoben wurde, kann die Wohnung wieder sicher genutzt werden. Auch hier gilt: Sobald jemand erste Anzeichen einer CO-Vergiftung zeigt (z.B. Kopfschmerzen, Übelkeit, Bewusstseinsstörungen) ist sofort der Notruf abzusetzen, wenn der CO-Melder Alarm schlägt und die betroffene Person ist sofort ins Freie zu bringen.
Quellen:
BfR

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