Arbeiten im Ex-Bereich

Arbeiten im Ex-Bereich

Immer wieder taucht bei Fortbildungen und Einsätzen die Frage auf, ob Einsatzkräfte in den Ex-Bereich vorgehen dürfen. Unter welchen Umständen erlauben die Unfallverhütungsvorschriften Arbeiten im Ex-Bereich?

Die Arbeiten im Ex-Bereich sind nur zulässig, wenn es keine andere (sichere) Möglichkeit gibt! Oberste Priorität hat die Beseitigung der Ex-Gefahr, bevor Einsatzkräfte in den Gefahrenbereich vorgehen. Eine Möglichkeit dazu ist z.B. die ausreichende Verdünnung z.B. durch Belüftungsmaßnahmen, so dass die Konzentration an brennbaren Gasen oder Dämpfen im Gemisch mit Luft 50 % der unteren Explosionsgrenze sicher unterschreitet.

Lässt sich die Ex-Gefahr nicht ausreichend schnell beseitigen, so dürfen die Einsatzkräfte in den Ex-Bereich vorgehen, wenn die eingesetzten Personen im sicheren Arbeiten im Ex-Bereich unterwiesen sind und das Risiko für die eingesetzten Kräfte vertretbar ist!

Die verantwortliche Führungskraft ist hier besonders in der Verantwortung, sorgfältig abzuwägen, ob Sie einen Einsatz im Ex-Bereich verantworten kann oder das Risiko unverantwortlich hoch ist. Falls das Risiko als vertretbar eingestuft wird, wird empfohlen, die vorgesehenen Kräfte unmittelbar vor dem Einsatz im Ex-Bereich nochmals über das sichere Arbeiten im Ex-Bereich zu unterweisen.

Im explosionsgefährdeten Bereich sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen zu treffen, z.B. nur ex-geschütztes Material mitführen (auch z.B. ans Handy in der Hosentasche oder den Schlüsselbund in der Tasche denken und ggf. die Taschen vor dem Vorgehen ausleeren) und auf keinen Fall irgendwelche Schalter im Ex-Bereich betätigen (nichts ein- oder ausschalten). Besteht die Ex-Gefahr aufgrund von Gasen, Dämpfen oder Aerosolen, so kann es je nach Einsatzlage ggf. sinnvoll sein, im Trupp ein geeignetes kontinuierlich messendes Ex-Warngerät mitzuführen (Achtung: IR-Sensoren messen nicht alle brennbare Gase und Dämpfe, bei unklarer Lage sind katalytische Sensoren zu bevorzugen!). Besteht Staubexplosionsgefahr ist möglichst kein Staub aufzuwirbeln (behutsam vorgehen, um so wenig Staub wie möglich aufzuwirbeln). Prüfen, ob der Bereich vor dem Betreten stromlos geschaltet werden kann und ggf. sollte (möglicherweise sind Bewegungsmelder vorhanden). Im Ex-Bereich Körperschutz Form 1 (vollständige PSA zur Brandbekämpfung mit angeschlossenem umluftunabhängigen Atemschutzgerät) tragen. Bei den Feuerschutzhauben möglichst darauf achten, dass diese nicht einlagig sind, sondern ein ähnliches Schutzniveau wie Überjacke und Überhose haben.

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