neue DGUV Fachbereich aktuell zur Verwendung von Gaswarngeräten bei unbekannten Stoffen

neue DGUV Fachbereich aktuell zur Verwendung von Gaswarngeräten bei unbekannten Stoffen

Für die Überwachung von definierten brennbaren Gasen, die einzeln oder in geringer Anzahl auftreten, bleibt der Einsatz von Gaswarngeräten mit stoffspezifischem Nachweis der messtechnischen Funktionsfähigkeit für das(die) ausgewählte(n) Zielgas(e) verpflichtend. Doch wie siehst es aus, wenn das Zielgas nicht bekannt ist?

In den Fällen, in denen ein Nachweis nicht geführt werden kann, können gegebenenfalls Gaswarngeräte mit dem Messprinzip Wärmetönung (= katalytische Ex-Sensoren) für den Explosionsschutz eingesetzt werden. Einzuhaltende Bedingungen werden in der neuen DGUV Fachbereich AKTUELL „FBRCI-019: Leitlinie für Vielstoff-Anwendungen von Gaswarngeräten für brennbare Gase und Dämpfe“ beschrieben.

In der Regel treffen wir im Feuerwehreinsatz auf unbekannte Stoffe oder Stoffgemische mit nicht genau definierter Zusammensetzung. In diesen Fällen können Gaswarngeräte mit dem Messprinzip „Wärmetönung“ für den Explosionsschutz eingesetzt werden. „Infrarot-Sensoren“ sind zur Ex-Messung hier nicht geeignet, da sie nicht alle brennbaren Gase und Dämpfe messtechnisch erfassen können.

Die Leitlinie nennt die Bedingungen für den sicheren Einsatz der Gaswarngeräte mit katalytischem Ex-Sensor. Unter anderem soll der Sensor auf n-Nonan justiert werden und die Alarmschwellen dürfen nicht über 30 % UEG eingestellt sein.

Aus meiner Sicht ist diese Leitlinie längst überfällig und liefert wichtige Informationen für den Einsatz von Gaswarngeräten zur Ex-Messung bei unbekannten Stoffen und Stoffgemischen.

Hinweis: Die neue DGUV Fachbereich „FBRCI-020: Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten für Freimessungen in Ex-Bereichen“ richtet sich im Bereich der Feuerwehren nur an die Werkfeuerwehren, die Freimessungen durchführen. Bei den meisten Feuerwehren fehlt die nötige Fachkunde (Ausbildung Fachkundiger zum Freimessen gemäß DGUV Grundsatz 313-002) zur Durchführung von Freimessungen.

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