DFV: Aktuelle Änderungen im Gefahrgutrecht – elektronisches Beförderungspapier

DFV: Aktuelle Änderungen im Gefahrgutrecht – elektronisches Beförderungspapier

Der Deutsche Feuerwehrverband e. V. (DFV) greift das Thema elektronisches Beförderungspapier nochmals in einer Fachempfehlung auf und stellt die aktuellen Informationen zum Zugriff auf diese wichtige Grundlage zur Informationsbeschaffung in CBRN-Lagen im Transport von Gefahrgütern dar.

Damit Einsatzkräfte weiterhin auf die Transportpapiere sicher zugreifen können, müssen Leitstellen bzw. Feuerwehren sich diesen Zugriff zu den Unterlagen ermöglichen. Das Verfahren dazu wird in der Fachempfehlung dargestellt. Dazu muss ein Zugang für den Einsatzfall davor eingerichtet werden.

Beförderer müssen keine Papierversion der Beförderungspapiere mehr mitführen. Deshalb kann man ohne den Fahrer*in keinen Zugriff mehr auf diese Unterlagen erhalten. Als Möglichkeit wurde der elektronische Zugriff durch Leitstellen bzw. Feuerwehren ermöglicht. Die Beförderungspapiere stellen die unverzichtbare Grundlagen für die Informationsbeschaffung in CBRN-Lagen beim Transport von Gefahrgut dar.

Zu den Fachempfehlungen des DFV kommt man auf dieser Seite. Direkt als pdf-Datei findet man die Fachempfehlung hier.

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