FwDV 500 – Einsatzmaßnahmen
Einsatzmaßnahmen werden in den Rahmenvorschriften nicht einzeln festgelegt, sondern es wird nur der Rahmen gesetzt. Das Ziel wird in der FwDv 500 so formuliert: Ein wesentliches Ziel der Einsatzmaßnahmen nach der Menschenrettung muss es sein, Freisetzung und Ausbreitung mit geeigneten Mitteln zu verhindern.
