Der richtige Einsatz von Bindemitteln
Der Haupteinsatzzweck von Bindemitteln ist die Verringerung der Kontamination von Oberflächen. Des Weiteren kann es als einfaches Hilfsmittel zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung eingesetzt werden.
Der Haupteinsatzzweck von Bindemitteln ist die Verringerung der Kontamination von Oberflächen. Des Weiteren kann es als einfaches Hilfsmittel zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung eingesetzt werden.
Die Standardmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung chemischer Stoffe sind Auffangen, Binden und Abdichten Da ein vollständiges Abdichten des leckgeschlagenen Objektes in der Regel nicht möglich ist, Abdichtarbeiten erst nach der Stoffidentifikation durchgeführt werden können (gefährliche chemische Reaktionen mit falschem Abdichtmaterial möglich) und geeignetes Bindemittel nicht immer in ausreichender Menge zur …
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betreibt ein Biomonitoring Auskunftssystem. Dies bietet Erstinformationen über Gefahrstoffe. Besonders:
Die SKK-DV 500 bzw. Dienstvorschrift 500 wurde hier im Blog schon beschrieben. Im Bevölkerungsschutz ist eine Artikel von Jürgen Schreiber, dem Leiter der Projektgruppe 9 erschienen. Dort stellt er die Dienstvorschrift 500 nochmal und seine Entwicklung vor.
Über das Thema Dekontamination – bezogen auf den ABC-Einsatz bei der Feuerwehr – gibt es zahlreiche Publikationen, bei denen man selbst als fachkundiger Leser schnell den Überblick verlieren kann.
Folgende Gefahren können von ABC-Gefahrstoffen ausgehen Inkorporation ist die Aufnahme des Gefahrstoffes in den Körper. Dies kann über die Atmung, die Verdauungswege oder über die Haut erfolgen
IGS-Fire steht den Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen als Datenbank zur Verfügung und wird dort häufig genutzt. Neben einer CD-Version gibt es eine Version im Internet unter http://www.stoffliste.de
Nicht zu letzte die Folgen der Freisetzung von Kohlendioxid durch die Löschanlage in Mönchengladbach im Jahr 2008 hat deutlich vor Augen geführt, welche Gefahren von diesen Löschanlagen ausgehen können. Auch und gerade für Einsatzkräfte. Und wie wichtig eine Erkundung und Lagebeurteilung in so einem Fall ist.
Einsatzmaßnahmen werden in den Rahmenvorschriften nicht einzeln festgelegt, sondern es wird nur der Rahmen gesetzt. Das Ziel wird in der FwDv 500 so formuliert: Ein wesentliches Ziel der Einsatzmaßnahmen nach der Menschenrettung muss es sein, Freisetzung und Ausbreitung mit geeigneten Mitteln zu verhindern.
Kontamination ist die Verunreinigung der Oberflächen von Lebewesen, des Bodens, von Gewässern und Gegenständen mit ABC-Gefahrstoffen. – so lautet die kurze, aber einprägsame Definition in der FwDV 500, Kapitel 1.1. Doch was sich hinter dieser „Verunreinigung“ genau verbirgt, soll hier näher erläutert werden.