Freimessen durch die Feuerwehr?
Immer öfter liest man in Einsatzberichten, dass die Feuerwehr z.B. nach einem Brandeinsatz die betroffenen Räumlichkeiten noch freigemessen hat.
Immer öfter liest man in Einsatzberichten, dass die Feuerwehr z.B. nach einem Brandeinsatz die betroffenen Räumlichkeiten noch freigemessen hat.
Leider sieht man immer wieder, dass Mehrgaswarngeräte zur Durchführung von Messungen in der Tiefe (z.B. Kanal, Behälter, Schacht, Silo) am Seil hängend in die Tiefe abgelassen werden.
Viele CSA-Träger dürften es schon mal erlebt haben, dass in Schutzkleidung Form 3 auf einmal die Atemschutzmaske oder die Sichtscheibe im Anzug beschlägt und die verbleibende Sicht ein sicheres Arbeiten unter CSA nicht mehr zulässt.
Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die 59. MAK- und BAT-Werte-Liste vorgelegt.
Für die Überwachung von definierten brennbaren Gasen, die einzeln oder in geringer Anzahl auftreten, bleibt der Einsatz von Gaswarngeräten mit stoffspezifischem Nachweis der messtechnischen Funktionsfähigkeit für das(die) ausgewählte(n) Zielgas(e) verpflichtend. Doch wie siehst es aus, wenn das Zielgas nicht bekannt ist?
Mit der Publikationsreihe „Fachbereich AKTUELL“ informieren die Fachbereiche der DGUV über neue Themen und Erkenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
„Einsatzkräfte können während der Brandbekämpfung Brandrauch ausgesetzt sein, der krebserregende Substanzen enthält. Die Aufnahme führt nicht automatisch zu einer Krebserkrankung, erhöht aber das Risiko, an Krebs zu erkranken.“ schreibt der DFV in seiner Pressemitteilung einleitend.
Im Zuge von Recherchen im Internet bin ich auf ein Handbuch Fachberater ABC | CBRN gestoßen. Vor Jahren gab es schon ein Werk, dass sich an Fachberater ABC richtete. Deshalb war ich interessiert, was dieses Werk ausmacht. Ich habe den Herausgeber des Werkes Mathias Bessel zum Produkt interviewt. Am Ende …
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat das Jahresprogramm ihrer Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) veröffentlicht.
In der Richtlinie 10-01 „Bewertung von Schadstoffkonzentrationen im Feuerwehreinsatz“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V., Referat 10 Umweltschutz werden in der Anlage 1 die Einsatztoleranzwerte dargestellt.